Seht ihr alle wie dieser Mensch mich haßt ?
Er will mich in den Wahnsinn treiben ...
Immer wieder gerne, immer wieder gleich ..., *Mich ehrerbietend verneig*
...Aber er kommt zu spät
...
...mein Lord und Meister... *mich gleich noch einmal ehrerbietend verneig*
Nein, aber eine gute Frage nach den Urheberschutzrechten!
Das gilt dannn dort auch so weit ich weiß mindestens 70 Jahre vom Urheberrecht Geschütz bis nach seinem Tod. Wenn er also heute sterben würde, wären die Filme ab spätestens 2082 Gemeinfrei/Public Domain. Dann kann jeder damit machen was er will.
Was aber das Recht an dem Titel Star Wars angeht, da sieht es etwas Anders aus soweit ich weiß. Da diese wohl eher bei Lucas Film liegen wird...
Das ist interessant! Dann gibt es da dann also einen Unterschied zwischen dem Recht auf Urheberschutz bei Einzelpersonen (also GL z. B.) und Companies bzw. Unternehmen!
Aber was hieße dass denn nun im konkreten Fall? :-konfus-:
Würde das dann so aussehen, dass zwar nach 70 Jahren sozusagen jeder "Hinz und Kunz" irgendwas inhaltlich zu Star Wars verfassen dürfte - außer es steht "Star Wars" drauf?
Aber dürfte dann sagen wir mal ein "freier Autor" überhaupt aber z. B. Namen etablierter Figuren o. Ä. verwenden - oder Begrifflichkeiten wie die Macht" oder spezielle sw-immanente Namen und Bezeichnungen im Allgemeinen? :-confused-:
...Das wird dann letztlich wohl auch davon abhängen wer sein Nachfolger wird. Seine Tochter ...
Na, nach 70 Jahren dürften das dann wohl schon bald GLs Enkelkinder sein!
...wird sich allerdings sicherlich an seinen letzten Willen halten, und da ist bekannt das er weitere Änderungen und neu Filme verbietet ...
Ist das denn so eindeutig?
(Hast Du da zufällig eine Quellenangabe zu?
)
...Wobei das mit Public Domain wieder Anders aussieht, es gibt einige Filme die noch keine 50 Jahre alt sind und der Regiseur auch noch keine 70 Jahre Tod ist, gelten in den USA als PD bei uns aber noch nicht Gemeinfrei.
In den USA kommt es eben darauf an wer die Rechte hat, sie (ver)kauft, eintragen lässt usw. Es gibt glaube ich auch gewisse Nutztungsklauseln die man dann mit solchen Rechten dann auch durchführen muss. Kommt aber auf den Fall an, dass kann man jetzt nicht pauschalisieren. Bei der Hobbit Verfilmung war es jedenfalls so das sich Jemand die Verfilmungsrechte gekauft hatte, und dann selbst hätte einen Filme hätte machen müssen bis zu einem gewissen Zeitpunkt, dies nicht tat und die Rechte wieder frei wurden. Deshalb kommt Peter Jacksons Hobbitverfilmung auch so spät...
*Wow, ist das ein Durcheinander...*
Also - von dieser Einhaltungs- bzw. Berücksichtigungspflicht bestimmter Nutzungsklauseln habe ich auch schon einmal gehört gehabt.
Interessant finde hierbei den Hinweis auf die HdR-Filme oder auch z. B. Harry Potter! Kann es dabei nicht auch sein, dass hierbei noch auch wieder englische Urheberschutzrechte (also eben dann die von Tolkien bzw. seiner Familie oder von Rowlings) berücksichtigt werden müssen? Kann es sein, dass das einen Unterschied zum amerikanischen Urheberschutzrecht darstellt - falls es z. B. in England diese PD-Rechte-Geschichte nicht gibt?
Allerdings steige ich bei dieser PD-Geschichte jetzt überhaupt nicht durch!
Was hieße das denn für "Star Wars", wenn das ...ja, wie jetzt eigtl.???... zu sehr Allgemeingut werden würde (wenn es das nicht eigtl. ohnehin schon ist!!!)? :-confused-:
Ich finde das Ganze auf jeden Fall ziemlich konfus - zumal z. B.
Tolkien selbst auch noch keine 70 Jahre tot ist. Das wird erst im Jahre 2043 der Fall sein. Gilt denn dann HdR schon als Allgemeingut?
...Da aber Katie Lucas als Erbin, wird sich sich das Recht an weiteren Filmen wohl nicht sicheren lassen müssen oder verpflichtet sein sie auch zu nutzen...
Na ja, k. A., wie das in Amerika mit dem Erbrecht aussieht. Wenn aber GL ihr bzw. allen seinen Kindern irgendwie anteilig die SW-Rechte "vermacht" (oder gehen die automatisch an die Nachkommen über -
), wird wahrscheinlich doch aber auch so eine Art "rechtliche Nachlassabwicklung" da notwendig werden, oder? IMO ergäbe es n. m. A. wenig Sinn, wenn es gerade im Land der unbegrenzten Möglichkeiten nicht auch so eine Möglichkeit gäbe, das Erbe "auszuschlagen", wenn man das will (wobei die ich die Wahrscheinlichkeit, dass die Lucas-Kinder bzw. Katie Lucas so etwas tun würden, bei 0 % einstufen würde!
)
...Sie wird eben (wahrscheinlich) die Erbin sein und wird damit machen können was sie will...
Na, das glaube ich dann allerdings mal eher nicht! Nicht einmal GL selbst konnte mit seinem SW immer das tun, was er alleine wollte (ob das nun aber alleine an absatzmarktstrategischen oder urheberschutz-/leistungsschutzrechtlichen Ausgleichsbelangen ggü. der Allgemeinheit gelegen hat oder nicht).
Die Frage wäre z. B. eben IMHO alleine auch schon mal, in wieweit mglw. auch noch andere frühe SW-Autoren (z. B. Kevin J. Anderson usw.) vlt. etwaige Urheberschutzrechte an irgendetwas von SW besitzen könnten? Das die SW-Vertragsautoren heute sich einem ziemlich strengen Lizenzrechtsrahmen unterwerfen müssen, war doch IIRC bzw. IMHO erst später implementiert worden, oder?