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Voraussetzungen für die Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung sind:


1. 15 Jahre verbüßt

2. besondere Schwere der Schuld gebietet nicht weitere Vollstreckung

3. Aussetzung kann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden

4. Verurteilter willigt ein


Punkt 1 und 4 sind unstrittig.


Punkt 3 denke ich mal auch. Gross was anstellen werden die nicht mehr.


Bleibt die Frage nach der "besonderen Schwere" der Schuld. Ich bin da zwigespalten. Es handelt es sich hier ja nicht um gewöhnliche Kriminelle, die aus niederen Beweggründen (Geld, Trieb, Persönliches) Leute ermordeten, sondern um Überzeugungstäter, die aus eigenen politischen und moralischen Gründen so handelten.


Andererseits spricht auch genau das für eine besondere Schwere der Schuld. Jemand der zB ein Kind ermordet will damit ja nicht den Staat als Ganzes angreifen, sondern "nur" ein Individuum. Wenn der Staat aber selber das Opfer ist wird unsere gesamte Gesellschaftsordnung in Frage gestellt. Wäre ich jetzt ein Vertreter des Staates würden mir Terroristen mehr Sorgen machen als Mörder oder Vergewaltiger, weil sie im Gegensatz zu letzteren das (momentane) Zusammenleben insgesamt gefährden. Das könnte man als besonders schwere Schuld interpretieren und die wird nicht weniger, egal wie lange die einsitzen..


Trotzdem habe ich da keine eindeutige Meinung zu, zumal, wenn man sieht, was für Abschaum an "normalen Kriminellen" alles so vorzeitig rauskommt. Die Gefahr Rückfällig zu werden, dürfte bei den RAF-Terroristen gegen Null gehen.


Gib den zweiten Namen ein: leia chewbacca han
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