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Nein. Eingriffe in die Unverletzbarkeit der Wohnung sind durch das Infektionsschutzgesetz geregelt und es gibt auch keinen Richtervorbehalt. Das geht sogar noch weiter, weil auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und auch das Postgeheimnis eingeschränkt werden können.


Gib den dritten Namen ein: skywalker yoda vader kenobi
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