Eva Herman ist kaum ernstzunehmen. Die Aufregung über Ihre Bücher aber noch viel weniger. Bei der Medienhetze könnte man den Eindruck bekommen da hat eine wirkliche Koriphäe den zweiten Teil von "Kampf der Kulturen" geschrieben.
Da stellt jemand sein eigenes Halbwissen gepaart mit dem einen oder anderen Klischee als unheimlich alternativen Lebensentwurf im Vergleich zur angeblichen Mainstreammeinung zur Schau und dann stürzt sich alles darauf, um ja zu beweisen, wie böse das doch ist. Einfach lächerlich.
Und wenn der grosse Gesellschaftsexperte Kerner, dann auch noch Professoren gegen Sie in Stellung bringen muss, bevor er sie aus dem Studio wirft ist das wirklich der Gipfel.
Ich meine Küblböck, Bohlen und Effenberg haben auch Bücher auf den Markt geworfen und über deren Gesabbel hat sich auch keiner gross aufgeregt.
Ist einfach typisch deutsch diese Aufregung über dermassen belanglose Hausfrauenliteratur und dass sich da gleich wieder die üblichen Verdächtigen vom ZdJ zu Wort melden darf natürlich auch nicht fehlen.
Aber mal ne Anmerkung zum Thema Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die nach Artikel 5 Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit sicherstellt, dass einem aus persönlichen Ansichten, die man privat oder öffentlich äussert kein Schaden entstehen darf.
Die im Grundgesetz verankerten persönlichen Freiheitsrechte sind lediglich Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat, nicht aber gegen andere Bürger oder sonstige Natürliche oder Juristische Personen. Dem Staat gegenüber darf niemanden aufgrund seiner "Meinung" ein Nachteil entstehen, Privatmenschen gegenüber aber sehr wohl. Eben deshalb kann der Chef jemanden rauswerfen, der Dinge verbreitet, die ihm nicht passen. Deshalb kann er einem auch "befehlen" die Arbeit so oder so zu verrichten, scheissegal, ob der einzelne Mitarbeiter das vielleicht lieber anders machen würde. Ebenso kann jeder Wirt jemanden seiner Kneipe verweisen, auch wenn der nur Fan von der falschen Fussballmannschaft ist. Das Grundrecht "Freie Meinungsäusserung" ist hier völlig gegenstandslos. Das soziale Netz von Menschen lebt ja gerade von Sympathie und Antipathie und der daraus resultierenden unterschiedlichen Behandlung von Menschen. Kein Privatmensch muss aufgrund des Grundgesetzes alles tolerieren, alles zulassen und jeden absolut gleich behandeln.
Ein Beispiel, um das zu verdeutlichen. Es gibt auch ein Grundrecht auf "Gleichbehandlung". Würde das unter Privatmenschen uneingeschränkt gelten dürfte man niemanden heiraten, weil diese Bevorzugung eines Menschen eine eindeutige Benachteiligung aller 6 Milliarden Menschen die man nicht geheiratet hat darstellt.
Wenn man gegen natürliche oder nicht staatliche Juristische Personen vorgehen will, weil man sich in seinen persönlichen Freiheitsrechten verletzt sieht dann können einem nur Spezialgesetze (zB das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz") helfen, auf die Grundrechte kann man sich in solchen Fällen nicht berufen.
Mir stellt sich hier nur die Frage, ob der NDR als Anstalt des Öffentlichen Rechts tatsächlich befugt war den Menschen Eva Herman aufgrund einer persönlichen "Meinung" zu benachteiligen (nicht anderes ist ein Rauswurf) oder ob er in diesem Fall eher als Ihr Arbeitgeber zu betrachten ist, der im Rahmen seines Direktionsrechts von seinen Mitarbeitern ein bestimmtes Auftreten verlangen darf und das Zuwiderhandeln natürlich auch sanktionieren kann.