Das ist auch volkommen richtig, wenn, aber eben nur wenn, vorgegaukelt wird, dass die Leistung eine höhere ist. Wird dagegen klip und klar gesagt, dass die Leistung gering ist, Preis und Leistung nicht im Verhältnis stehen, ist das aber kein Betrug. Dann kann man evtl auf zivilrechtlichem Wege was machen, strafrechtlich ist das aber nicht zu belangen. Die angesprochene Problematik ist aber halt, dass garnicht eindeutig dargestellt wird, dass es hier um einen Vertragsabschluss geht. Und ob das ein Betrug ist und wann es ein Betrug ist ist eben, soweit mir bekannt, noch nicht geklärt.