Ich denke nicht, daß, es sich hier um ein Urteil auf der Grundlage von spießiger Pseudomoral handelt. Immerhin haben die Richter in der Mehrheit auch auf die große Gefahr von Behinderungen hingewiesen, welche bei Geschwistern die zusammen Kinder zeugen sehr oft auftreten. Im vorliegeneden Fall sind m.W. sogar zwei der vier Kinder behindert.
Ich persönlcih bin der meinung, daß Inzest weiterhin verboten bleiben sollte, und das die Strafen dafür drastisch angehoben werden sollten.
In verhandelten Fall hatten die Strafen wohl keine abschreckende Wirkung.