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Mir war bisher nicht bewusst, dass die Möglichkeit besteht, als Teilzeitkraft evtl. ein Anrecht auf bestimmte Wochentage zu haben, an denen man frei hat. Unsere Teilzeitkräfte (Schule) würden zwar auch bestimmte Wochentage bevorzugen und manchmal haben auch einige für ein paar Jahre an einem bestimmten Wochentag frei, es ist aber nichts in Stein gemeißelt. Niemand hat ein Anrecht auf seinen "Tag". So wird es jedenfalls kommuniziert.


Mein eigentlicher Gedanke: Wenn in einem Betrieb tatsächlich Gewohnheitsrechte gelten gemacht werden können, büßt der Betrieb seine Flexibilität ein. Ein solcher Betrieb besitzt ein großes Handicap, wenn er aufgrund von Gewohnheitsrechten nicht mit aller Kraft auf wirtschaftliche Veränderungen spontan reagieren kann und dadurch in Nachteil zur Konkurrenz gerät.


Gib den zweiten Namen ein: kenobi anakin vader
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