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Wenn die Person Hilfe ablehnt und man dennoch Handlungsbedarf sieht, hat man zumindest die Verpflichtung, den Rettungsdienst zu rufen, welcher dann die "Überzeugungsarbeit" übernehmen kann.

Als Ersthelfer bzw. Privatperson da den Kopf hinzuhalten, indem man auf Wunsch des Betroffenen untätig bleibt, wäre reichlich unangebracht.

Außerdem sind Gerichte nicht an eine einzelne juristische Meinung, welcher man gerade folgt, gebunden.

So eine Meinung lässt sich allenfalls als Begründung einer Ermessensentscheidung heranziehen, ist aber noch lange kein Garant für eine Korrektheit im Einzelfall.

Alles Weitere hat icebär bereits gesagt.


Gib den zweiten Namen ein: kenobi anakin vader
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