Genau das hab ich doch auch gesagt.
Er als Helfer muß helfen.
Er hätte sie zumindest eine ganze zeitlang beobachten sollen, bevor er sich ein Urteil erlaubt.
Und auch wenn ein Zusammenbruch (in meiner ausgiebigen Erfahrung) meist völlig harmlos ist, ist man zunächst ja ziemlich hilflos. Bis sie wieder auf den Beinen ist, muß er sich kümmern.
Krankenhaus war wohl wirklich unnötig, aber das dann als Weigerung hinzustellen ist absolut unmöglich, das darf er nicht. Und wie gesagt, er muß sich kümmern und zusehen, daß sie versorgt ist, was er wohl nicht getan hat.