Ich weiß leider nicht mehr wo, aber ich meine gelesen zu haben, dass die Länge der grundsätzlichen Haftstrafe recht irrelevant ist, da man ohnehin danach noch Verwahrung anordnen könne. Wenn das so läuft wie hier, wäre es aber natürlich auch möglich, dass er danach ein psychologisches Gutachten bekommt und als ungefährlich entlassen wird, wer weiß das schon 