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Ich weiß nicht genau, wie es im norwegischen Strafrecht aussieht, aber in Deutschland gibt es für Mord nur eine einzige Strafe: die lebenslange Haft. Der bzw. die Richter können dann noch eine anschließende Sicherheitsverwahrung anordnen (wenn die Gefahr besteht, dass der Mörder nach der Entlassung erneut töten könnte), oder die besondere Schwere der Schuld feststellen (z.B wenn die Tat besonders grausam war). Bei besonderer Schwere der Schuld, kann der Verurteilte auch nach den mindestens zu verbüßenden 15 Jahren einer lebenslänglichen Haft, keine Bewährung bekommen.


Um es nochmal ausdrücklich zu betonen: 15 Jahre sind in Deutschland nicht die Höchststrafe.


Gib den zweiten Namen ein: kenobi anakin vader
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