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Ja, haben gemäß des Asylrechts trotzdem das Recht auf Asyl. Und dieses Recht besteht eben, bis die Fluchtursache, also Krieg, nicht mehr vorhanden ist. Du hast diesbezüglich natürlich Recht, sie sind erst dann Asylbewerber, wenn sie Asyl beantragt haben. Das Recht auf Asyl ist ihnen allerdings bei Kriegszustand im Herkunftsland auf jeden Fall gewährt.


[USER=9339]@trooper_01[/USER]

Die Regierung stellt den Status dann auf sicher, wenn in diesem speziellen Fall kein Krieg mehr herrscht und die Lebensbedingungen ausreichend sind. Im Falle Syrien kann das mMn noch eine Weile dauern. Von daher wäre Integration nicht verkehrt.


Gib den dritten Namen ein: skywalker yoda vader kenobi
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