Es gibt forensische Verfahren, mit denen sich Manipulationen an einem Bild feststellen lassen. Und ich kann mir gut vorstellen, dass das Inverkehrbringen derartiger Bilder eine ganze Reihe an Rechtsgütern berührt. Da ist von Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Urheberrechtsverletzung bis hin zu Stalking alles mögliche drin. Man sollte sich wirklich warm anziehen, wenn man tatsächlich solche Bilder erzeugt bzw. manipuliert und ins Netz bläst. Je deutlicher die Auswirkungen solcher Handlungen werden, umso eher wird es zur Strafverfolgung kommen. Das NetzDG ist schließlich mit dem Anspruch entworfen worden, um genau dieser Sorte von Medienmissbrauch zu begegnen.