Auf Thema antworten

Da die Frage aufkam: Es gibt in den Verträgen der NATO keine explizite Regelung für einen bewaffneten Konflikt zwischen Mitgliedsstaaten. Am ehesten könnte noch Artikel 8 Anwendung finden, der alle Mitglieder verpflichtet, von gegen die Verpflichtungen des Bündnisses gerichteten Handlungen abzusehen. Es gibt darauf basierend aber keine klare Möglichkeit, einen oder mehreren Staaten auszuschließen.


So oder müsste im NATO-Rat erst einmal der Bündnisfall beschlossen werden, wie es nach 9/11 geschehen ist.


Gib den ersten Begriff ein: klon sith jedi
Zurück
Oben