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Ja, natürlich. Da kommen noch etliche Zulagen oben drauf, und massig Dinge, die man von der Steuer absetzen kann. Größter Batzen ist hier die Kostenpauschale von derzeit € 4.725,48, die vor allem zur Deckung von Bürokosten z.B. für den Unterhalt eines Wahlkampfbüros außerhalb des Bundestages und Abdeckung von Reise- und Verpflegungskosten dienen soll, sofern diese nicht anderweitig erstattet werden.

Die Pauschale ist steuerfrei, und insofern muss der Abgeordnete dem Finanzamt nicht nachweisen, ob er diese tatsächlich für die angedachten Zwecke komplett aufwendet, oder ein guter Teil davon einfach eingesteckt wird. Andersherum kann man allerdings auch nicht geltend machen, wenn die Auslagen die Pauschale überschreiten. Gekürzt werden kann die Pauschale nur, wenn ein Abgeordneter eine Sitzung des Bundestages schwänzt, und zwar um € 100,- bei entschuldigtem, € 200,- bei unentschuldigtem und € 20,- bei krankheitsbedingtem Fehlen.

Hinzu kommen noch diverse Zuschüsse zur Renten- Arbeitslosen- und Krankenversicherung, eine Netzkarte der Deutschen Bahn, Hinterbliebenenversorgung, Übergangsgelder beim Ausscheiden aus dem Parlament, Altersbezüge, Funktionsbezüge (zB als Präsidiumsmitglied oder Ausschussvorsitzende(r)) sowie die Möglichkeit, Nebentätigkeiten nachzugehen.


C.


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