Auf Thema antworten

Zumindest hier sind wir beide uns mal einig.




Eine internationale Charta ist zum einen immer noch eine Selbstverpflichtung, zum anderen steht sie nach der Lesart vieler Staaten nicht über der nationalen Gesetzgebung.







Was ein Mensch ist bedarf zumindest Biologisch keiner Definition.


Aber ein verurteilter Verbrecher hat m.E. mit der Ausübung seines Verbrechens jedweden Anspruch auf jedwede Menschenrechte verloren, zumindest was Schwerverbrecher angeht.


Und dabei spielt es m.E. keine Rolle, was er getan hat, sofern es in der jeweiligen

Gesetzeslage ein Schwerverbrechen darstellt.

Egal was ich persönlich oder andere Menschen darüber denken.


Gib den ersten Begriff ein: klon sith jedi
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