Der Teil, den Du angerpsochen hast, war nicht mehr an Jedi gerichtet ;)
Bei 16 StGB kommt es natürlich auf die richterliche Überzeugung und evtl. noch auf Aussagen von Freunden und Fotos, die Verhalten und Aussehen des Mädchens aufzeigen, wenn es privat irgendwo ist. Ich wollte hier lediglich...