Furia Lynn
1er Karnickel und stolz drauf! Kerensky's Booty in
Oski schrieb:Das wechselt von Gesetz zu Gesetz. Das BGB sieht das generell so, wie du es beschreibst. Im Erbrecht ist es wieder anders. Das Embryonenschutzgesetz macht nur Sinn, wenn man vom Menschsein ab Befruchtung ausgeht, ebenso sieht es im Wesentlichen das Verfassungsgericht. Der §218 wiederum ist ein riesengroßer Murks, dem man alle möglichen Interpretationen entnehmen könnte.
Zumindest im Erbrecht ist das auch nicht ganz korrekt. Das Erbrecht kennt zwar den Fall des nasciturus, der in einem Testament bedacht werden kann, erben kann dieses Kind erb erst, wenn es geboren wurde. Wenn es eine Totgeburt ist war dieses Kind nie Erbe, das ist ein kleiner, aber rechtlicher Unterschied. Auch das Strafrecht sieht menschliches Leben erst ab Eintritt der Geburtswehen ein. Dadurch kann eine Abtreibung, rechtlich gesehen, auch nie ein Mord oder "nur" Totschlag sein. Auch, wenn eine Schwangere aufgrund Gewalteinwirkung eines Dritten ihr Kind verliert ist das keine KV mit Todesfolge.
Oski schrieb:Aber prinzipiell bin ich für den Einwand dennoch dankbar, denn Furia Lynn bestätigt damit einmal mehr das, was ich auf Seite 8 gepostet habe: Aus der Gesetzesregelung wird "logisch" geschlussfolgert, wann das menschliche Leben beginnt. Das Gesetz hat also sehr wohl bewusstseinsbildende Wirkung, und genau deswegen ist es so wichtig, dass der §218 auch tatsächlich wieder das Leben des ungeborenen Kindes faktisch schützt - damit sich das Bewusstsein wieder durchsetzt, dass das Leben des Menschen mit der Befruchtung beginnt.
Also ehrlich gesagt hatte ich meine Meinung schon vor meinem Jurastudium und da hatte ich ehrlich gesagt auch keine Ahnung wie das Gesetz/der Gesetzgeber/die Judikative Leben definiert. Hinzukommt, dass ich vor meinem Studium in Polen lebte, einem erzkatholischen Land, in dem Abtreibungen illegal sind (man fährt runter in die Tschechei/Slovakei, wenn man nicht so viel Geld hat, hat man mehr fährt man in die Niederlande) und man keinen Aufwendungsersatz für die Pille kriegt oÄ. Eigentlich müsste ich eine ganz andere Einstellung haben. Hab ich aber nicht. Bin der Meinung, das Frau abtreiben kann, wenn sie keine stabile familiäre und finanzielle Lage vorzuweisen hat oder in der Ausbildung ist. Auch wenn der Partner (soweit einer vorhanden ist) nicht auf ganz sicheren Füßen steht sollte man von einem Kind absehen, denn schließlich fällt die Frau erstmal aus, wenn sie ein Kind kriegt (so mindestens mal ein halbes Jahr, da war doch was, dass Frau in den letzten Monaten nicht arbeiten darf, von wegen Mutterschutz und so) und danach kann man auch nicht gleich anfangen... Wenn er dann irgendwie noch Ausbildung weiter machen will, muss sie Erziehungsurlaub nehmen und da kriegt man auch nicht so die Kohle und der Wiedereinstieg wird schwieriger.
Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen sehr. Und bevor dann jemand sein Kind vernachlässigt oder sonstwas mit ihm anstellt (zB erwürgt und in den Müll schmeißt wie kürzlich in Berlin geschehen), dann sollte man abtreiben. Ich finde es nämlich schlimmer ein bereits geborenes Kind zu töten, als ein ungeborenes.