Also juristisch gesehen beginnt das Leben zumindest mit der Nidation (Einnisten der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter). So hat es zumindest mal das BVerfG entschieden. Ob's vorher schon Leben ist, ist zumindest nicht juristisch entschieden worden.
Ethisch, medizinisch und sonstwie, gibt's so viele Meinungen, wie es Menschen gibt.
Und bei der Absaugmethode ist es doch so, dass die Embryonen durch den Saugdruck zerstückelt oder sonstwie "verletzt" werden... Zumindest wüsste ich nicht, dass die vorher noch "zerkleinert" werden müssen, da die Sauger idR so groß sind, dass da ein Embryo locker durch passt ...
Und was mich bei solchen Seiten wie der von Bina geposteten stört ist, dass die zum Großteil Bilder von abgetriebenen Föten (also nach der ca. 12. Woche) zeigen. Von Föten, die schon wie "normale" Kinder ausschauen. Was man dabei aber sehr gerne nicht sagt, ist dass solche Abtreibungen nach einer medizinisch-sozialen Indikation erfolgen, also wenn Ärzte feststellen, dass diese Kinder Leben oder Gesundheit der Mutter gefährden.
Ich finde solch eine Vorgehensweise unverntwortlich. Sicher kann man empört sein darüber, dass ein Kind im 7. Monat abgetrieben wird. Aber man muss dabei immer bedenken WARUM dieses Kind abgetrieben wurde. Es ist nicht richtig sich über solche Abtreibungen aufzuregen, wenn nicht explizit daneben steht, warum sie vorgenommen wurde...
Zumindest in Deutschland ist es nämlich nur bis zur 12. Woche möglich "ohne Grund" abzutreiben. Alle Abtreibungen in einem späteren Stadium müssen auf einer ärztlichen Entscheidung beruhen, die bestätigt, dass Leben und/oder Gesundheit der Frau gefährdet sind. Wobei hier natürlich auch die psychische Gesundheit eine Rolle spielt.
Und an alle Verfechter der Freigabe zur Adoption: Bitte bedenkt, dass es Frauen gibt, die eine Abtreibung psychisch verkraften können, aber eine Abgabe des Kindes nicht verkraften.
Es gibt zur Abtreibung nicht DIE Lösung. Die wird es nie geben. Alle haben andere Vorstellungen davon.
Fakt ist, dass das BVerfG entschieden hat, dass die Fristen-Beratungslösung (also innerhalb von 12 Wochen und nach Beratung) mit dem Grundgesetz vereinbar ist und die Indikationslösung mit der kriminologischen Indikation (nach Vergewaltigung) und der medizinisch-sozialen Indikation rechtlich erforderlich ist.
Es gab eine Zeit, wo es eine reine medizinische Indikation gab (der Gesetzgeber hatte auf die soziale Komponente verzichtet, weil er gemeint hatte, die sei schon mit der Beratungslösung genügend abgedeckt). Da hatte das BVerfG entschieden, dass die soziale Komponente da reingehört, alles andere wäre verfassungswidrig.