Darth Hirnfrost schrieb:
Letztendlich sind Beamte natürlich Angestellte des Staates, und dürfen als solche ihm nicht zuwiderhandeln; alles andere wäre paradox.
Hier stimme ich Dir zu 100% zu.
Ich muß diesen Staat und seine politische Form nicht lieben,aber wenn ich im Beamtenverhältnis stehe,also auch hoheitsrechtliche Tätigkeiten verüben muß,dann muß ich mit dem Staat als solchen übereinstimmmen,oder es lassen.
Man kann von einem Staat.Meinungsfreiheit hin oder her,nicht verlangen,daß er die pprotegiert,die ihn abschaffen wollen.Er muß die Leute und ihre Meinung bid zu einem bestimmten Punkt tolerieren,aber in seinen Dienst nehmen muß er sie nicht.
Ich persönlich erinnere mich noch,daß,als ich vor 18 Jahren in den Dienst der damaligen Deutschen Bundespost trat,daß in meinem Arbeitsvertrag ein Passus festgeschrieben stand,welcher das Bekenntnis zur freiheitlich demoratischen Grundordnung als Vorraussetzung für ein Beschäftigungsverhälnis vorsah.Und ich bin kein Beamter.Aber auch für mich galt dieser Grundsatz.
Allerdings hat auch ein Beamter,ob Lehrer oder nicht,in einer Demokratie das Recht,ein Mitglied der derzeitigen Regierung,welche letzten Endes nur auf Zeit gewählt ist,zu kritisieren.
Als Lehrer,darf er diese Meinung nicht seinen Schülern aufzwingen,oder Einfluss auf die Meinung der Schüler nehmen.
Aber seine Meinung MUß auch ein Lehrer sagen dürfen.