Da das doch eher hier her passt:
Bin ich der einzige, der in den Sogenannten "Basisschutzmaßnahmen" eine Lückenlose Fortführung der jetzigen Bestimmungen auch nach dem 19./20. März sieht?
Diskutiert werden Maskenpflicht und 3G und das ganze soll rechtlich festgelegt werden.
Wäre es nicht logischer bzw. normaler, das alles über das IfSchG zu regeln und im Zweifel wieder lokale Maßnahmen darüber und einen Katastrophenfall auszurufen.
Vor allem 3G bzw. das Beibehalten von Impfnachweisen und Kontakverfolgung halte ich für einen absolut Unverhältnismäßigen Eingriff in den Datenschutz und auch wenn ich kein Querdenker bin, erachte 2G sowieso mit Omikron als Problematisch, da ja erwiesen ist, dass die Impfung kaum noch vor Infektion schützt sondern lediglich vor schweren Verläufen. Logischer wäre wenn dann für mich eine 1G Strategie (Die Impfung dient meines Erachtens mehr als Selbstschutz) rein mit testen (Aber auch nur, wenn es durch die Lage gegeben ist).
Bin ich der einzige, der in den Sogenannten "Basisschutzmaßnahmen" eine Lückenlose Fortführung der jetzigen Bestimmungen auch nach dem 19./20. März sieht?
Diskutiert werden Maskenpflicht und 3G und das ganze soll rechtlich festgelegt werden.
Wäre es nicht logischer bzw. normaler, das alles über das IfSchG zu regeln und im Zweifel wieder lokale Maßnahmen darüber und einen Katastrophenfall auszurufen.
Vor allem 3G bzw. das Beibehalten von Impfnachweisen und Kontakverfolgung halte ich für einen absolut Unverhältnismäßigen Eingriff in den Datenschutz und auch wenn ich kein Querdenker bin, erachte 2G sowieso mit Omikron als Problematisch, da ja erwiesen ist, dass die Impfung kaum noch vor Infektion schützt sondern lediglich vor schweren Verläufen. Logischer wäre wenn dann für mich eine 1G Strategie (Die Impfung dient meines Erachtens mehr als Selbstschutz) rein mit testen (Aber auch nur, wenn es durch die Lage gegeben ist).