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Jedihammer schrieb:Im Radio sagten sie,der Täter 36 Jahre alt,wurde entlassen,und das Opfer,das wohl Jurist ist,muß etwas mit seiner Entlassung zutun gehabt haben.
Der Täter liet wohl seit seiner Entlassung an Depressionen.
Unmittelbar nach der Tat lies er sich von einem Zug überrollen.
Padme Naberrie schrieb:Das war aber nicht am Freitag, oder? Da ist nämlich einer unserer Mitarbeiter, der mit dem Zug kam, wegen so einem Vorfall erst später zur Arbeit gekommen...
Darth_Doc schrieb:Also war es ein Mordversuch. Das ändert ja die Sache, da es ja beabsichtigt war, und nicht eine Kurzschlussreaktion war oder?
Callista Ming schrieb:Also könnte man doch logischerweise daraus schlussfolgern,d ass es doch eine Kurzschlusshandlung und kein geplanter Mord war.
Calista Ming schrieb:Ich hol doch nicht meinen eigenen Mörder aus dem Gefängnis....
Jedihammer schrieb:Soviele werde sich am Freitag nicht per Zug selber getötet haben.
Darth Ki Gon schrieb:Naja, alleine in Bayern und Baden Württemberg begehen ca. 280 Menschen im Jahr Selbstmord, indem sie sich vor fahrende Fahrzeuge (in der Regel Züge) werfen. Ist also durchaus nicht unwahrscheinlich, dass in Deutschland an diesem Freitag 2-3 Personen Selbstmord begangen haben, indem sie sich vor einen Zug geworfen haben.
Viele Leute sind mit ihren zukünftigen Mörder verheiratet oder auch lange Zeit befreundet etc..... Er mußte ja nicht wissen, dass der andere ihn töten wollte.
Callista Ming schrieb:Er hat zugestochen ja. Aber er is nicht mit den festen Vorsatz rangegangen...er war eine Affekthandlung..also somit wäre es ein Totschlag gewesen, wäre das Opfer denn nun tot.
Die Frage ob ein Mord vorliegt oder nicht vorliegt hat nichts mit Planung oder Affekt zu tun.
Callista Ming schrieb:Aber er is nicht mit den festen Vorsatz rangegangen
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Darth Ki Gon schrieb:@ Jedihammer:
Ich möchte dich noch mal bitten den genauen Sachverhalt (chronologisch: Tat, Gefängnis, Selbstmord) aufzuzeigen.
Ansonsten kann ich zurückgeben, dass Postings genauer gelesen werden sollten:
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Callista Ming schrieb:@flavaflav:
Neind as Opfer war der Rentner....wie Jedihamemr schon geschrieben hat, war der Täter 36 Jahre alt. Also man kann ja früh rentner werden, aber das halte ich für etwas zu früh![]()