Die Order 66 wurde also von Palpatine eingeführt als er bereits die Notstandsvollmacht(en) inne hatte?
Die Bedeutung dieser Order war bestimmt, die Handlungsfähigkeit der GAR zu gewährleisten, was eine gewisse Ironie erkennen läßt.
Denn die Notstandvollmachten waren bestimmt mal dazu gedacht, die "Wiedereinführung der Republik" zu gewährleisten bzw. diese zu schützen, indem eben ein Bürgerkrieg schnell niedergeschlagen wird.
Das heißt, sollte die Republik wieder "voll funktionsfähig" werden, dann bräuchte man auch wieder die Jedi und den Jedirat.
Da besteht also schonmal ein gewisser "Interessenkonflikt", wenn ein Kanzler einfach die Jedi niedermähen darf nur weil ein "Verdachtsmoment" besteht.
Desweiteren geschah die Auflösung das Senates doch durch die augenscheinliche "Verstümmelung" des vorsitzenden Kanzlers. Dieser beschuldigte die Jedi des Verrates etc..
Warum wird da nicht erst mal vom (noch bestehenden) Senat Einspruch erhoben, um zu prüfen ob nicht ev.
Oder 4 und/oder
Order 5 greifen könnte?
So eine "Verletzung" beeindrächtigt immerhin (augenscheinlich) sehr stark das Urteilsvermögen.
Der einzigen Person der der "Machtwechsel" ein bischen nahe zu gehen scheint ist Amidala.
Alle anderen scheinen vergessen zu haben, daß sie (immer noch) Senatoren sind und wozu der Senat steht.
Wenn die nicht alle bestochen wurden bzw. komplett ihren Verstand vorne am Eingang abgegeben haben, dann steht das Verhalten des Senates im klaren Widerspruch zur Bedeutung der "Notstandsvollmachten" - was mit Ironie alleine nur noch wenig zu tun hat.
Man hätte schon "bei der Einführung der Order 66" Einspruch erheben und die Anwendung der Order 4 und 5 prüfen müssen.