1) Wenn ein Lehrer einem Schüler Eigentum weggenommen wird, dann ist das kein Diebstahl, wenn der Lehrer keine Absicht hat sich dieses Eigentum anzueignen. Strafrechtlich ist es also höchstens Nötigung (ich zwinge den Schüler zu dulden, dass ich sein Eigentum habe). Allerdings ist der Lehrer zivilrechtlich nicht zum Besitz des Gegenstandes berechtigt. Hier kann also auf Rückgabe des Gegenstandes im Wege der Zivilklage vorgegangen werden. Dazu müssen aber notwendiger Weise die Eltern eingeschaltet werden, wenn der Schüler unter 18 ist, da ein Minderjähriger nicht voll geschäftsfähig ist und nur wenige rechtlich relevante Entscheidungen treffen kann. Rechtlich gesehen hat der Lehrer gegen geltendes Recht verstoßen, rein praktisch gesehen kann der Schüler trotzdem nix machen, solange er nicht 18 ist und / oder seine Eltern einschaltet.
2) Zu der Sache mit der Bank: ein Raub wäre es vielleicht nicht und auch kein Diebstahl, da die Zueignungsabsicht fehlt, allerdings kommt auch hier Nötigung oder vielleicht Vortäuschen einer Straftat in Frage. Auch Körperverletzung könnte in Frage kommen, wenn die Angestelten der Bank, oder sonstige Leute, die dabei sind psychische oder physische Schäden davon tragen. Es ist also auch ohne Zueignungsabsicht nicht zu empfehlen
3) Halte ich ein Handyverbot im Unterricht für selbstverständlich. War zumindest bei uns so, dass wir Handys im Unterricht nicht benützt haben. In den Pausen und Freistunden hatte da aber kein Lehrer was zu melden solange wir z.B. in den Freistunden nicht gerade vor einem Klassenraum, in dem Unterricht abgehalten wurde, lautstark telefoniert haben. Ein grundsätzliches Nutzungsverbot halte ich nicht nur für sinnlos, sondern auch für schlecht durchsetzbar. Mir fallen spontan dutzende Fälle ein, wo telefonieren sehr hilfreich wäre (z.B. Mama holt Kind ab, Kind hat aber ne Stunde früher/später aus; Mama will unbedingt Note wissen, weil Kind versetzungsgefährdet ist; Kind will Mama mitteilen, dass es später kommt, weil es spontan noch zu Freunden geht und nicht mitisst; wichtige Termine müssen abgeklärt werden und während der Zeiten zu der der Gegenpart erreichbar ist, hat das Kind Unterricht usw.).
Auch die Durchsetzung eines solchen Verbots finde ich sehr schwierig, denn ich will z.B. einen Lehrer sehen, der den Kiddies auf Klo folgt und guckt ob sie nicht da ihr Handy benützen. Auch sind erfahrungsgemäß mehr Schüler auf einer Schule als Lehrer und Lehrer können nicht auf jedes Kind die ganze Zeit acht geben.
Mal ganz abgesehen von der Sinnlosigkeit und der Undurchsetzbarkeit finde ich die Argumentation "wegen den Gewalt- und Pornovideos" nicht wirklich stichhaltig, denn die Kiddies können diese Sachen auf dem Schul- oder Heimweg tauschen oder während sonstiger Freizeitaktivitäten. Unter diesem Aspekt müssten die Lehrer auch jeden in der Schule getauschten Datenträger überprüfen, denn auf diesen könnten ja auch unerlaubte Dateien enthalten. Außerdem müssten die Schüler eine Taschenkontolle über sich ergehen lassen, denn in Büchern oder Zeitschriften könnten auch Bilder von solchen Videos versteckt sein.