@Jedihammer: Soweit ich weiß, liegen deine Kommentare, weswegen du verwarnt wurdest, keine "mehrere Wochen" zurück. Ich denke, dabei ging es um deine Kommentare bezüglich Schumacher (dem du den Tod gewünscht hast). Natürlich spielen da auch deine Äußerungen aus etwas älteren Diskusionen rein (Kampusch-Thread, denke ich), aber allein jemand anders den Tod zu wünschen und ähnliche Dinge, finde ich schon etwas unangemessen.... vor allem wenn es "nur" um Sport geht....
Es ist aber vollkommen egal,ob ich jemanden den Tod wünsche oder nicht,solange ich nicht :
1. Zum Töten der betreffenden Person aufrufe.Dies wäre eine Straftat.Aber ich darf sehr wohl äussern,daß ich mich über den Tod einer Person freuen würde.
Egal ob diese Person mein Vater,mein Nachbar,meine Person aus Sport,Politik,Militär oder Zeitgeschichte ist.
Erst wenn er tot ist,ist es mir verboten,sein Andenken zu beschmutzen,oder seie Totenruhe zu entweihen.
2.Meine Gedanken zu Frau Kampusch habe ich anhand von Beispielen,und von Taten und Worten der dame genauestens erklärt.Siehe ihr Verhalten heute in der "Bild".
Diese Meinungen kann man wohl verurteilen,aber sie sind weder verboten,noch strafbar.
Und selbst wenn sie das wären,so erfolgten sie
bevor die Regelung hier in Kraft getreten ist.
Und das Bestrafen einer Tat nach Regeln/Gesetzen,die es zur Zeit des Vergehens noch nicht gab,das nennt man Ex Post Factum.
Und dies ist in Deutschland verboten