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Die Seite genealogie.de betrügt einen un 60 Euro!!
Ohne es zu merken, schließt man eine Mitgliedschaft ab, für die man 60 Euro zahlen Muss also vorsicht!!!!
Durch Betätigung des Button "Names- und Ahnenforschung starten" beauftrage ich Genealogie.de, mich für den Zugang zur Genealogie.de - Datenbank freizuschalten. Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Jain, wenn die Kostenpflichtigkeit des Klicks so verschleiert wird, dass sie für den Durchschnitssurfer nicht mehr erkennbar ist, ist es eher mit dem Fall vergleichbar, dass ein Verkehrszeichen z.B. wegen eines Baumes oder Reklameschildes nicht sofort sichtbar ist. Wenn dem tatsächlich so ist, dann darf man mich für den Verstoß gegen ein solches Verkehrszeichen nicht haftbar machen. Gleiches geht, wenn mehr als 4 Verkehrsschilder auf ein Mal angebracht sind (also so untereinander auf einem Mast). Das ist nämlich die Maximalanzahl, die sich ein durchschnittlicher Autofahrer anschauen kann, bevor er daran vorbei ist - zumindest in der Theorie und aber ohne Rücksicht auf die Geschwindigkeit ^^)Das ist genauso, als würde ich ne rote Ampel ignorieren und mitten auf ne vielbefahrene Kreuzung latschen und einfach mal abwarten, was da wohl so passieren wird.![]()
Nun von "Betrug" zu reden ist.......unverschämt.![]()
riiiiichtiiig,Ich finde es immer wieder äußerst amüsant, mit welch himmelschreiend dämlichen Methoden solche Menschen an das Geld von anderen kommen.
Wer so was mit sich machen lässt, hat es einfach nicht besser verdient. Regelmäßige Warnungen vor solchen Machenschaften gibt es zu Hauf in allen Print, Rundfunk- und Onlinemedien.
Das ist genauso, als würde ich ne rote Ampel ignorieren und mitten auf ne vielbefahrene Kreuzung latschen und einfach mal abwarten, was da wohl so passieren wird.![]()
Also von Betrug kann man bei der von Hora auch bildlich dargestelten Seite nur reden, wenn die Leistungen nicht halb so gut sind wie angepriesen. Dan könnte evtl. eine Täuschung vorliegen.
Wegen des nicht ganz so deutlich gekennzeichneten Zahlsungshinweises kann hier eher nicht von Täuschung und somit auch nicht von Betrug geredet werden, aber die Wege des BGH sind bekanntlich unergründlich. Man müsste da Gerichtsurteile zu abwarten, die wohl aber nicht kommen werden. Ansonsten würde ich pauschal sagen, wenn der Hinweis, dass das ein Vertrag ist, auf der selben Seite ist, dann ist das kein Betrug, muss man eine andere Seite auf machen (z.B. AGB anklicken), ist es ein Betrug.
Dubios ist es aber auf alle Fälle ^^
es waren aber NIE Rechnungen in unser Haus gekommen!
Das merkwürdige an diesem Brief war das unten wo normalerweise die Unterschrift stehen müsste einfach nur ein kleiner Text stand :
Dieser Brief ist maschinell angefertigt worden und bedarf daher KEINER UNTERSCHRIFT
Ach ja irgendwo in unserem Schweizer Gesetz steht auch (dies darf der Richter dann entscheiden), dass Wucher strafbar ist! - heisst wenn irgendein normaler IQ-Test oder was weiss ich, ohne sonstige speziellen Leistungen, irgend um die 50-60 Euro kostet könnte die Firma selbst angeklagt werden. Ich an Stelle dieser etwas grauen Persönlichkeiten würde da etwas vorsichtig werden.
Das ist auch volkommen richtig, wenn, aber eben nur wenn, vorgegaukelt wird, dass die Leistung eine höhere ist. Wird dagegen klip und klar gesagt, dass die Leistung gering ist, Preis und Leistung nicht im Verhältnis stehen, ist das aber kein Betrug. Dann kann man evtl auf zivilrechtlichem Wege was machen, strafrechtlich ist das aber nicht zu belangen. Die angesprochene Problematik ist aber halt, dass garnicht eindeutig dargestellt wird, dass es hier um einen Vertragsabschluss geht. Und ob das ein Betrug ist und wann es ein Betrug ist ist eben, soweit mir bekannt, noch nicht geklärt.Soweit ich gehört habe gab es durchaus schon Urteile dass solche Fälle Betrug sind weil der berechnete Preis in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.