@Nordberg
Unter 12: Nur erlaubt, wenn Film vor 20 Uhr endet.
Unter 16: Nur erlaubt, wenn Film vor 22 Uhr endet.
Unter 18: Nur erlaubt, wenn Film vor 24 Uhr endet.
Folglich darfst Du eigentlich nicht zur Premiere.
Begleitet dich ein jedoch Personensorgeberechtigter, so ist der Endzeitpunkt egal. Alternativ kannst Du dich auch von einer Person über 18 Jahren begleiten lassen, und deine Eltern bestätigen schriftlich, dass sie diese Person für diesen Abend zum Erziehungsbeauftragten machen. Dann ist es auch erlaubt.
Diese Angaben stützen sich übrigens auf § 11 des Jugendschutzgesetzes, Abschnitt 3 und § 1, Abschnitt 1, Punkt 4.
Würde die entsprechenden Auszüge ggf. ausdrucken und für das Kino als Beweismittel mitnehmen, falls die Mitarbeiter dir keinen Glauben schenken wollen.
Auch ich werde mich von meinem Bruder (18) begleiten lassen, weil ich erst 16 bin.