Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
Wieso willst/musst du sie notieren? Doch nur damit du dich rechtlich absicheren willst. Wobei ich bezweifel, dass handschriftliche Notizen in einer 1 zu 1 Konfrontation besonderes Gewicht haben (es gibt ja keinerlei Zeugen).
Nicht nur.
Es ist wie gesagt bei einigen Sendungsformen vorgesehen, die Daten abzuschreiben.
Und auch wenn es keine Zeugen gibt, wo sollte ich sonst die richtige Ausweisnummer haben ?
Wenn ich dir den Ausweis eindeutig zeige und dir aber verweigere die Daten zu notieren, könntest du mir die Sendung dennoch verweigern?
Ist es meine Pflicht dich das notieren zu lassen?
Kommt auf die Sendung und auf meine Einschätzung.
Bei einer Zahlungsanweisung und keinem Postident läuft ohne Abschrift gar nichts.
Dann bekommst Du sie von mir einfach nicht.Punkt.Aus.Schluß.
Es ist nicht Deine Pflicht Deine Daten abschreiben zu lassen.
Aber dann bekommst Du die Sendung nicht.
Hier ist ein gewaltiger Irrtum zu berücksichtigen.
Viele denken, daß Briefe oder andere Sendungen die sie geschickt bekommen ihr Eigentum sind.
Das ist falsch.
Die Sendung ist bis zu dem Moment in dem ich sie Dir zustelle,egal in welcher Form, Eigentum des Absenders.
Dieser hat die Sendung der Deutschen Post anvertraut.
Und erst wenn ich sie Dir zustelle geht sie in Deinen Besitz über.
Ich bin also zunächst einmal dem Absender verpflichtet.
Und wenn dieser eine Identitätsprüfung verlang, so habe ich zu versuchen, diese von Dir zu erhalten.
Wenn Du dann von Deinem Recht gebrauch machst, die Identifizierung zu verweigern, dann prüfe ich die Verfahrensweise.
Ist es eine Sendung wie z.B. eine gewöhnliches Einschreiben oder eine Zahlanweisung wo Du dem Empfänger gleichgestellt bist(als Ehepartner,Postbevollmächtigter usw.usf.) dann werde ich in der Regel eine Benachrichtigung für den persönlichen Empfänger hinterlassen.
Solltest Du mir allerdings als gleichgestellter Empfänger zu blöd kommen, dann sende ich die Sendung gleich zurück. Dazu bin ich berechtigt.
Es liegt manchmal einfach in meinem Ermessen.
Bist Du der persönliche Empfänger und Du weigerst Dch, Dich auszuweisen, dann geht die Sendung gleich als verweigert zurück.
Kann das ein Postbote einfach so machen? Also quasi selbst entscheiden ob es zum Postamt oder zum Absender geht?
Siehe oben.
Manchmal habe ich keine andere Wahl, manchmal liegt es in meinem Ermessen, manchmal muß ich benachrichtigen.
Es kommt immer auf den Fall und die Art der Sendung an.