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ABGB schrieb:Mit Erreichen der Mündigkeit, also mit 14, können Jugendliche sich zu fast allen Dienstleistungen selbst verpflichten. Ausgenommen davon sind Lehrlings- und Ausbildungsverträge. Der gesetzliche Vertreter kann jedoch Verpflichtungen aus wichtigem Grund wieder auflösen. (§ 152 ABGB)
Weiters können sie über Einkommen aus eigenem Erwerb, sowie Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, selbst verfügen. Die Grenze bildet jetzt nur noch die Gefährdung der Befriedigung ihres Lebensbedürfnisses. (§ 151 Abs 2 ABGB)
So begeistert, dass ich mir auch noch Das Doppelschwert von Maul, Das Schwert von Yoda, Das Schwert Von Mace das Schwert von Anakin und das von Luke gekauft habe. Ausserdem Noch das von Obi-wan und das andere von Luke. Kurtz gesagt alle. Ich musste ziemlich viel bezahlen aber es hat sich gelohnt.
Das ist für Österreich vielleicht korrekt, nicht aber für Deutschland. In Deutschland ist man mit 7 beschränkt geschäftsfähig, mit 18 voll geschäftsfähig (wenn keine Krankheiten o.Ä. dazu kommen). Dies bedeutet, dass man für ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht eine Einwilligung der Eltern haben muss, solange man keine 18 ist. Auch um über das erworbene Geld zu verfügen braucht man die Einwilligung der Eltern, es sei denn es wurde eine Generaleinwilligung gegeben, indem die Eltern sagen, dass man das Geld für was auch immer verwenden darf.Ab 14 ist es legal!!! Man ist nämlich erst ab 14 Geschäftsfähig:
Lern irgendnen Instrument gut, such dir Leute in deinem Alter mit denen du eine Gruppe machst (am besten echte Volksmusik; nicht Hansi Hinterseer oder son Käse), übst, euch bekannt machst und dann bei allen möglichen Geburtstagen spielst.
50€ + Naturalien (Essen, Trinken, Kuchen) ist da am Abend schnell drin.