YLOD = Yellow Light of Death.
Angelehnt an den Red Ring of Death RROD oder ROD, der die ersten Versionen der Xboxen irgendwann befallen hat und das Aus für die Konsole bedeutete (aufgrund Hitzefehler).
Die Playstation 3 leuchtet in so einem Fall dann Gelb.
*Ah, THX für die Aufklärung* (->"Yellow Light of Death")
Auch
demnach hier handelt es sich also um ein gelb aufleuchtendes Warnsignal an der PS3, welches angibt, dass eine (Hardware - ??)-Komponente des Gerätes lt. Bedienungsanleitung
kaputt, ausgefallen und/oder überhitzt ist!
(Anmerkung dazu: Der von mir hier gepostete Link ist mit Vorsicht zu genießen. Er beinhaltet eine mögliche Beschreibung, wie man im Überhitzungsfall den "Geräteausfall" selbst beheben kann! Aber ACHTUNG: Sehr bewusst weist der Poster dort darauf hin, dass er das Gerät öffnete, weil er sich zeitlich bereits AUSSERHALB der Gewährleistung/Garantie befand. -Genau DANN ist das nämlich weitgehend egal - bzw. nach wie vor aber auch nach eigenem Ermessen vorgenommen! Wird das Gerät privat WÄHREND der Gewährleistungs-/Garantiefrist geöffnet, hat der Hersteller/Anbieter [der Gewährleistung/Garantie] das Recht, diesen Anspruch als gegenstandslos zu betrachten. In einem solchen Fall dürfte der Hersteller/Anbieter eine mögliche Reparatur bzw. einen Austausch des Gerätes in Rechnung stellen!

)
Wichtig können AFAIK auch sonst im Übrigen so manche Hinweise in der Bedienungsanleitung bzgl. des Gewährleistungs-/Garantieanspruchs sein - selbst, wenn ein solcher Effekt wie YLOD innerhalb dieser Frist eintritt! Hier kann es z. B. durchaus sein, dass ein Hersteller "Stolperfallen" einbaut.
Interessant wäre z. B. die Frage, ob lt. Bedienungsanleitung tatsächlich entweder ein Defekt ODER die Überhitzung einer der Geräte-Komponenten gemeint ist, oder ob es sich auch um eine Kombination von beidem handeln darf (Defekt UND Überhitzung). Wenn in der Bedienungsanleitung irgendwo auf eine mögliche Überhitzung des Gerätes hingewiesen wird und in diesem Zusammenhang vor einer bestimmten Dauer des Gerätebetriebs (also sinngemäß "...verwenden Sie deshalb das Gerät nicht kontinuierlich länger über einen Zeitraum von ...blablabla... Stunden..." o. Ä.), kann es z. B. sein, dass der Hersteller/Anbieter sich hiermit in einem solchen Fall aus der Gewährleistung/Garantie nimmt. Heißt: Eine kontinuierliche Verwendung des Gerätes über einen längeren als in der Bedienungsanleitung angegebenen Zeitraum kann ebenfalls zum Nichtgreifen der Gewährleistung/Garantie führen, selbst wenn deren Frist noch nicht abgelaufen ist! (Unsachgemäße/r Verwendung/Einsatz des Gerätes!!!)
Im dt. Zivilrecht wird an keiner Stelle erwähnt, wie lange die Gewährleistung läuft. Wenn du etwas kaufst, dass einen Mangel hat, hast du nach §437 BGB Anspruch auf Beseitigung des Mangels.
Also ich kenn auch nur eine Gewährleistungsfrist von 24 M. gegenüber dem Händler (...) Steht auch in § 438 BGB...
*Hach, ich liebe solche Gesetzestexte...

* Also - mir ist an den
$$ 437 +
438 BGB erst einmal klar geworden, dass...
mir nichts daran klar geworden ist!

D)
So, wie ich das mal gelernt und verstanden habe, heißt das jedoch IIRC erst einmal auf jeden Fall, dass man unter bestimmten Voraussetzungen (Ausfall des Gerätes, Defekt des Gerätes! -*??*) eine gesetzliche Gewährleistung von i. d. R. 2 Jahren hat.
Die gesetzlich geregelte Gewährleistung ist hierbei nicht mit einer/-m Garantieeinräumung/-angebot seitens des Herstellers bzw. Anbieters zu verwechseln, denn die Gewährleistung von mind. 2 Jahren (s. ansonsten Ausschlussregelungen der entspr. Gesetzestexte dazu) gilt IMMER! Die Garantie ist somit sozusagen ein freiwilliges (Service- ??)Angebot, was sich aber AFAIK heute aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen in der Praxis so kaum noch bis gar nicht mehr findet!
Ich sollte es ja langsam wissen. Nächstes Jahr Examen und ich bekomm es immer noch nicht auf die Reihe...
Na, ich drücke Dir auf jeden Fall dafür alle mir so zur Verfügung stehenden Daumen!!!

Wie gesagt - wenn ich mir dieses Gesetzes-Blablabla da durchlese, habe ich danach verstanden, dass ich so absolut erst einmal überhaupt nichts verstanden habe!!!
Ich meine, wenn man sich mal alleine solche Formulierungen anschaut:
"...Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist..."
Quelle: $ 437 BGB@dejure.org
fragt man sich doch, was das nun eigtl. soll, oder?


Das soll doch nun eigtl. ein Gesetz zum Schutz bzw. zur Wahrung der Käufer-Rechte sein, oder nicht? -Was heißt denn dann hier bitteschön eine Ein-/Beschränkung wie "...und soweit nicht ein anderes bestimmt ist..." -??
Das heißt doch im Grunde, dass ich mir vor Kauf eines Gerätes jedesmal die AGBs und sonstigen schriftliche Anmerkungen und Hinweise im "Kaufvertrag" durchlesen müsste (Kassenzettel, Quittung, Hinweise in der Bedienungsanleitung auf etwaige Garantie oder gar gesondert verschriftlichte Garantie-Beilagen-Zertifizierungen o. Ä.), in wieweit ich bei Kauf eines Produktes mit Abschluss der Kaufabwicklung als Kunde/Käufer hier einen Vertrag eingegangen bin, der die gesetzliche Gewährleistung wohlmöglich wieder aushebelt, oder was?
