Man muss sich dabei mal vergegenwärtigen, dass das Motiv Rache eine Todsünde ist
Laut Bibel vielleicht. Aber die ist eine fragwürdige Quelle, insbesondere, da viele Passagen darin Morde befürworten. Wenn man aber diese merkwürdige "Moral" beseite lässt, muss man sich fragen, warum Rache so schrecklich sein soll. Immerhin ist Rache, wie schon erwähnt, nur die
Reaktion auf Unrecht und somit eine (wenn auch sehr zweifelhafte) Form von Gerechtigkeit. Natürlich ist es falsch, ein Unrecht mit einem anderen zu vergelten. Aber es ist ein Unterschied.
und deswegen, so gut man sie emotional auch nachfühlen kann doch unterdrückt werden sollte. Geholfen wird dadurch wirklich keinem und ich weiß nicht, ob man dem Menschen, der die Rache vollziehen darf, einen Gefallen tut, da er nun einen Menschen getötet hat. Das ist eine psychische Belastung, die ich nicht unterschätzen würde.
Gerade deswegen ist der "Täter" doch schon genug gestraft.
Ich habe ja auch einige Posts früher bereits gesagt, dass ich in manchen Fällen die Selbstjustiz absolut angebracht fände. Allerdings muss man dann wirkliche Linien ziehen, die meines erachtens schwer definierbar sind.
Ist beispielsweise die Rache an dem Typen gerechtfertigt, der mir die Freundin ausspannt?
Oder nehmen wir den, der die Freundin schlägt! Oder im nächsten Schritt den, der sie vergewaltigt...
Die Verhältnismäßigkeit müsste natürlich stimmen. Und was verhältnismäßig ist, müsste das Gericht entscheiden. Das wäre wie bei einer Notwehrsituation. Es ist nicht gerechtfertigt, einen Taschendieb einfach über den Haufen zu schießen, aber sich gegen jemanden, der versucht, einen oder jemand anderes umzubringen, anzuschießen oder notfalls zu erschießen, ist legitim. Genau wie bei der Notwehr würde sich natürlich die Frage stellen: "Wo ziehen wir die Grenze?" Das ist nicht leicht zu beantworten und eine ideale Lösung kann es wohl nicht geben, aber man muss es wesentlich besser handhaben, als man es momentan macht.
Das war auf Put Puts Post bezogen und ich habe für ihn nur seine Wortwahl übernommen.Und meine Worte gingen noch weiter.Du hast falsch aus dem Kontext gequotet.Ausserdem bezeichnen ich in keinem Wort die Angehörigen der Opfer als Abschaum,sondern nur einen Mörder.
Du bezeichnest die Angehörigen, die die Opfer rächen, als Mörder und somit auch als Abschaum. Und das ist absolut daneben. Aus dem Zusammenhang gerissen habe ich hier gar nichts.
Und wenn der selbstjustiz-ausübende daraufhin vom Vater des Mörder ermordet wird ist das auch kein Mord?
Nein, das ist nicht wirklich ein Mord, aber dadurch beginnt eine wahnsinnige Spirale der Gewalt, die man natürlich auf jeden Fall verhindern muss. Aber das ist kein Grund, Selbstjustiz-"Täter" wie Verbrecher zu behandeln. Schon gar nicht um etwas zu verhindern, das andere (!) eventuell (!) tun könnten.
Wie kommst du denn darauf das das Kind unschuldig ist und der Mörder schuldig?Wir reden hier von einem Modellbeispiel und da muss man alle Fälle in betracht ziehen und nicht nur den egoistischen klischeehaften Fall "Mein armes undschuldiges Kind" wird vom Kinderschänder getötet.
Weil das die Fälle sind, um die es mir ging. Denn egal, wie schrecklich die Taten eines Verbrechers sind, wer sich dafür rächt, wird hart bestraft. Das ist Ungerechtigkeit, wie es sie schlimmer fast nicht geben kann. Das es auch weitaus weniger verständliche Fälle der Selbstjustiz gibt, habe ich nie bestritten.
Aber wenn wir mal diesen Fall nehmen und das Kind vollkommen undschuldig war und der Mörder geistig fit war,dann halte ich weiterhin selbstjustiz nur für halbwegs vertretbar,wenn die wirkliche Justiz versagt hat.
Das sehe ich ganz genauso. Selbstjustiz ist in keinem Fall wirklich
vertretbar. Aber wenn jemand einen solchen Fehler macht, hat niemand das Recht, ihn wie einen Verbrecher oder sogar Mörder zu behandeln. Wüsste ich, dass jemand vorhat, so erwas zu tun, würde ich auch versuchen, ihn davon abzuhalten und ihm sagen, dass er sich damit nur noch mehr Schmerz zufügt (unabhängig von der Bestrafung). Doch wenn es leider passiert, dann ist es halt passiert. Bedauerlich, tragisch, schrecklich, aber nicht in einem solchen Ausmaß strafwürdig, wie es in "zivilisierten" Staaten leider der Fall ist.
Und wenn die Justiz den Mörder angemessen bestraft und der Vater des Kindes dennoch selbstjustiz aufsübt,dann ist der Mörder für mich halt ein Mörder,der bestraft werden muss.
Du hast die Unverfrorenheit, den Vater eines ermordeten Kindes, der aus Trauer, Wut und Verzweiflung einen schrecklichen Fehler macht und sich damit selbst schadet, als Mörder zu bezeichnen? Obwohl die Gründe für die Tat nur allzu verständlich sind? Das ist das Problem an vielen Menschen: Sie denken zu juristisch und nicht menschlich genug, wagen es, andere zu verurteilen für etwas, das natürlich falsch, aber auch nur allzu verständlich ist.
Natürlich mit verminderter Strafe und vieleicht auch nur auf totschlag ,aber vertretbar finde ich das nicht.Und der Staat auch nicht,sondt würde er ihn nicht bestrafen.[/QUOTE]
Naja, der Staat hat nicht immer Recht. Aber ich stimme dir ja zu, dass Selbstjustiz nicht vertretbar ist. Die Reaktion darauf müsste nur wesentlich menschlicher und weitaus weniger kaltherzig sein. Was die verminderte Strafe angeht, ist das Problem einfach, dass das in Fällen, die juristisch betrachtet "Mord" sind, nicht geht. Bei Mord gibt es nur zwei mögliche Urteile: Lebenslange Haft (25 Jahre, wobei man nach 15 Jahren auf Bewährung freikommt) oder lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (25 Jahre ohne Chance darauf, eher freizukommen). Man für einen "Mord" keine mildere Strafe verhängen und man in Deutschland auch nicht wie Amerika auf Totschlag runtergehen. Jedes Tötungsdelikt, das auch nur ein einziges "Mordmerkmal" erfüllt, wird automatisch mit lebenslanger Haft bestraft. Ungeachtet aller übrigen Umstände. Gerecht ist dieses Alle-über-einen-Kamm-Scheren auf keinen Fall.
Du wirst doch jetzt wohl kaum Rache mit Notwehr vergleichen wollen?
Ich habe nur daraufhingewiesen, dass das Wort "Mörder" umgangssprachlich oft für alle Personen, die einen Menschen getötet haben, verwendet wird. Ein weitverbreiteter Irrtum.
Bei Rache mit Todesfolge ist grunsätzlich von Mord (vorsätzlich, geplant, niedere Beweggründe) auszugehen.
Ein Totschlag geschieht auch vorsätzlich. Sonst wäre es ja eine Körperverletzung mit Todesfolge. Dass die Tat geplant wurde, ist ebenfalls kein Mordmerkmal. Und niedere Beweggründe liegen (bei den Fällen, die ich meine,) nicht vor. Wer hätte die Dreistigkeit, verständliche Wut auf den Mörder eines unschuldigen Menschen als etwas "niederes" zu bezeichnen? Von Trauer ganz zu schweigen.
Folgendes Szenario:
Jemand tötet mein Kind (warum auch immer). Ich töte den, der mein Kind getötet hat aus Rache. Dessen Vater rächt sich, indem er mich tötet. Mein Vater rächt sich und tötet den anderen. Dessen Bruder tötet meinen Vater usw usf.
Das hatten wir schon, siehe oben.
Wo will da bitte einer die Grenze zwischen strafbaren und entschuldbaren Morden ziehen?
Nur weil es schwer ist, da eine Grenze festzulegen, kann man doch nicht komplett darauf verzichten. Sonst könnten wir etliche Gesetze abschaffen.
Diejenigen, die hier Selbstjustiz befürworten oder der Meinung sind, dass so etwas weniger bestraft werden sollte, als ein Mord aus anderen Motiven, vergisst, dass jedes Mordopfer Familie und Freunde hat, die das gleiche Recht einfordern könnten.
Falsch, absolut falsch. Es geht nicht darum, ob ein Opfer Angehörige hat. Sondern darum, dass die wirklichen Opfer unverschuldet zu Schaden kommen. Selbstjustiz ist nicht deshalb in vielen Fällen verständlich, weil ein Opfer trauernde Angehörige hinterlässt, sondern weil es ohne eigene Schuld zum Opfer wurde. Die Angehörigen des Mörders könnten nicht behaupten, dass er unschuldig war, im Gegensatz zu dessen Opfer(n). Warum sollten sie ihn also rächen dürfen? Unterscheide bitte zwischen Unschuldigen, die misshandelt und/oder ermordet werden und den Verbrechern, die den Opfern das angetan haben und dafür "bestraft" werden.
Außerdem vergisst
du, dass bei jeder Tat die Umstände und Beweggründe berücksichtigt werden müssen. Schon deswegen dürfte Selbstjustiz niemals so hart wie richtige Verbrechen bestraft werden. Die momentane Gesetzeslage ist allerdings sehr schlecht, da "Mord" immer mit lebenslanger Haft bestraft wird und es keine Milderungsmöglichkeiten gibt. Das ist ein Unding und muss geändert werden. Man darf auf keinen Fall solche verständlichen Taten aus Trauer und Schmerz mit kaltblütigen Verbrechen wie Mord aus Habgier gleichsetzen. Denn so, wie es im Moment im Gesetz steht, ist es tatsächlich, wie du dich ausdrückst, indiskutabel.
Also wirklich!
Gleichfalls.
Warum sollte man Selbstjustiz Ausübende immer milde bestrafen?
Nicht immer. Aber z.B. in Fällen, in denen das "Opfer" der Selbstjustiz das Kind des "Täters" misshandelt und somit ein viel größeres Verbrechen begangen hat.
Es ist reine Rache.. niedere Beweggründe, während der Betroffene womöglich geistesgestört ist oder im Affekt gehandelt hat.
Nein, es sind
keine niederen Beweggründe. Von allen Gründen, die es für das Töten anderer Menschen ohne Notsituation gibt, sind das ganz im Gegenteil noch die mit großem Abstand edelsten. Es ist eine große Frechheit, die vollkommen verständliche Wut auf Schwerverbrecher als "niedrig" zu bezeichnen. Und außerdem sehr scheinheilig. Solange es keiner der eigenen Angehörigen ist, der einem Verbrechen zum Opfer fällt, hat man gut reden.
Letztendlich liefert ihr viele gute Argumente, warum Selbstjustiz nicht geschehen darf. Aber eine Rechtfertigung für die unmenschlich harten Strafen, mit denen diese "Taten" geahndet werden, liefert ihr nicht und so eine Rechtfertigung gibt es auch nicht und kann es nicht geben.