David Somerset
Dr. rer. nat.
Inzest hingegen ist eine Übereinkunft von mündigen, erwachsenen Menschen. Ich sehe (obwohl ich selbst den Gedanken "abartig" finden mag) keinen rechtlichen Grund für ein Verbot. Mit Nachwuchs ist das natürlich nochmal ein extra Kapitel, aber selbst hier zeigt sich statistisch eine relativ niedrigere Erhöhung des Risikos, sodass man darüber nachdenken sollte ob hier ein Verbot nicht unethisch wäre. Sonst müsste man auch darüber nachdenken, anderen Menschen mit vererbbaren Krankheiten die Fortpflanzung zu verbieten. Und das wäre dann wirklich pervers.
Das ist auch der Grund warum sich anno dazumal der Ethikrat für eine Revision des Inzestparagraphen ausgesprochen hat. Inzest ist bei einvernehmlichen Sex erstmal nur Sex und ein entsprechendes Verbot bedarf erstmal eine Antwort auf die Frage welches Rechtssubjekt hier überhaupt geschützt werden soll.
Letztendlich gelangt man da zwangsläufig auf die eugenische Schiene, die eben mit logischer Schlussfolgerung zu ziemlich unethischen Ergebnissen führt.