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Ich bin mal gespannt wie die Welt (unter anderem China) auf diese Entscheidung reagiert.
Bitte kopieren. Weltweit. Nuked die App meinetwegen in absolute Vergessenheit. TikTok ist so ziemlich das schlimmste Propaganda-Tool der Gegenwart und verdummt eine ganze Generation. Jugendliche die sich mit Sahnekapseln buchstäblich das Hirn wegballern, waren vor diesem Sündenpfuhl definitiv kein größeres Problem.
Was spricht also dagegen, dass Europa TikTok und Facebook, Twitter und Co verbannt?
Beispielsweise, dass keine diese Firmen unter direkter Kontrolle des chinesischen Staates steht und nur mittels einer von Spyware verseuchten App genutzt werden kann.
Die Pseudo-Gegenkandidaten stimmen selbstredend mit ein. Immerhin möchte niemand Polonium zu seinem schwarzen Tee oder einen Freiflug aus dem Fenster.
och, laut Anhängern von AfD und BSW lief die Wahl doch bestimmt zu 100% fair ab.Ist ja auch fast niemand mehr bereit, da bei diesem Kasperltheater noch mitzufeiern. Nicht mal unser Bundespräsident wahrt jetzt noch den Anschein des Diplomatieschwachsinns. Da bleiben jetzt nur noch der fette Kim, Winnie Pooh und der Busfahrer aus Venezuela, die Putin zum Sieg (über die bereits Unterdrückten) gratulieren...![]()
och, laut Anhängern von AfD und BSW lief die Wahl doch bestimmt zu 100% fair ab.![]()
Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.
Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten nicht beanstandet. Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind die Sanktionen zudem, soweit der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung auch im Fall außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern ist und soweit für alle Leistungsminderungen eine starre Dauer von drei Monaten vorgegeben wird. Der Senat hat die Vorschriften mit entsprechenden Maßgaben bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt.
Unfassbar, wie die Union ein ums andere Mal versucht, gegen glasklare Fakten anzurennen:
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html
Das hat bei der Autobahnmaut ja auch schon so gut funktioniert.Diese gebetsmühlenartige Art von populistischer und ätzender Rachepolitik wider Recht, Gerechtigkeit und steter Rechtsprechung gegen die Verlierer des Wirtschaftssystems ist einfach nur zynisch und verachtenswert.
Mertin Sellner wurde erfolgreich remigriert:
Mertin Sellner wurde erfolgreich remigriert:
Anhang anzeigen 34469
Quelle: https://www.ksta.de/politik/geheimtreffen-martin-sellner-darf-nicht-mehr-nach-deutschland-760972