Möglich, dass es ein moralisches Recht gibt, dass sich Landesteile vom Mutterland abspalten und fortan als unabhängige Staaten weiter existieren. Vielleicht dann, wenn sich die politischen Verhältnisse krass ändern und z.B. eine in dem sich abspaltenden Teil eine Minderheit unterdrückt oder drangsaliert wird usw.
Das ändert aber nichts daran, dass die Sezession bestimmter Landesteile in wohl keiner Verfassung der Welt vorgesehen oder rechtlich gedeckt ist, und solange die internationale Staatengemeinschaft den neu entstandenen Staat nicht völkerrechtlich anerkennt...
Bis hierhin bestreite ich das auch gar nicht bzw. habe es nicht bestritten.
...ist und bleibt eine Sezession eine innere Angelegenheit eines Staates, die dieser mit den geeigneten Mitteln beenden kann und darf...
...Dann betrachte das Ganze doch bitte mal "historisch" und mach Dich erstmal über den Unterschied zwischen dem
Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg und dem
Amerikanischen Bürgerkrieg schlau. Dann gehst Du am besten nochmal ins stille Kämmerlein, und sinnierst über meinen Hasenzüchtervereins-Vergleich. Danke sehr!

...
So brauchst Du mir gar nicht erst zu kommen - Deinen "Hasenzüchtervereins-Vergleich" habe ich DURCHAUS verstanden gehabt.
Und im Übrigen - ob nun der amerikanische Unabhängigkeitskrieg oder der Sezessionskrieg - bei beiden sehe ich meine prinzipiellen Verständnisansätze exemplarisch bestätigt:
Was den Unabhängigkeitskrieg betrifft mag vlt. nicht ganz klar sein, wer diesen begonnen hat (mglw. die amerikanische Seite durch Provokation durch die britische Armee - ??) und er ist eindeutig vor Proklamation der Unabhängigkeitserklärung (1776) ausgebrochen (1775 durch die Gefechte bei Concord und Lexington).
Am Kontext insgesamt ändert das relativ wenig: Hier hat ein "Mutterstaat" einen bestimmten Teil "seines Staatsgebietes" sinngemäß einen guten Grund geliefert, unabhängig zu werden bzw. dieses zu verlangen und zu verkünden. Und nein, das ganze lief natürlich NICHT friedlich ab - ganz genau - aber das braucht es auch nicht, weil historische Fallbeispiele meist häufig den Makel "exemplarisch Unperfektheit" in sich tragen.
Sezessionskrieg:
1861 griffen bei Fort Sumter die Konförderierten die Nordstaaten an und nicht umgekehrt und hier ist wieder bestätigt, was ich die ganze Zeit zu sagen versuche: Die Konförderierten waren aus der Amerikanischen Union DAVOR ausgetreten gewesen und somit "unabhängig" vom "Mutter'staat'". Als Souverän eröffneten sie hier also einen Krieg - und das muss kein Staat hinnehmen, ohne sich zu verteidigen (ungeachtet nun der ganzen Detail-Zusammenhänge, welche damals dabei ebenfalls politisch eine Rolle spielten, wie z. B. die ethische Sezession zwischen Sklaverei-Wirtschaft und Industrialisierung).
War es das, was Du hören bzw. lesen wolltest? Wahrscheinlich nicht, aber bitteschön!
Ich hatte bewusst oben in meinem Posting davon Abstand genommen, mich darauf konkreter als nötig beziehen zu wollen.
Ob das die Menschenrechte verletzt oder nicht, ob das friedlich ist oder nicht, ist alles vollkommen Schnuppe, solange es gegen das Recht des Mutterstaates verstößt.
In deiner perfekten Welt müsste der Austritt erlaubt sein und der Mutterstaat kein Interesse am Gebiet haben, warum sollte er sich das sonst gefallen lassen...
Stimmt, weshalb sollte er? Aber darum geht es mir nicht, sondern schlichtweg darum, wie er im Rahmen seiner Gesetze auf das Unabhängigkeitsbegehren reagiert bzw. heutzutage IMO zu reagieren hat.
Ich sage es mal so - ein demokratischer Staat wie die BRD würde sich da wahrscheinlich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen bzw. sich undemokratischer oder gar mglw. verfassungswiedrig auslegbarer Handlungen bedienen wollen. Andere Staaten oder Länder haben andere (verfassungsrechtliche) Sitten. Nun denn...
Im Endeffekt läuft es in meine Beispiel auf das selbe hinaus: "In meiner perfekten Welt" ist irrelevant, ob der Mutterstaat irgendwelche Interessen an dem entsprechenden Gebiet hat. Was relevant ist ist, dass es IMO schlichtweg strafbar sein sollte, einem bestimmten Territorium und seinen Personen/Menschen darin, die sich mehrheitlich dazu entschlossen haben ihre Unabhängigkeit und ein eigenes Verfassungsrechtsystem friedlich und ohne andere vorsätzlich zu schaden proklamieren, den "Austritt zu verwehren" - wobei das sogar die falsche Formulierung ist!
Sie "treten nicht einfach aus" (wie aus einem Verein o. Ä.), sondern sie erklären sich inklusive Territorium unabhängig. Nicht mehr, nicht weniger! (Nicht alleine nur rechtlich sind das zwei Paar Schuhe!)
War das Königreich Großbritannien also auch ein Schurkenstaat?
Das mag für uns eine Standpunktfrage sein! Die Frage wäre, ist sie es auch noch, wenn einem z. B. NICHT gestattet wird, für Geld arbeiten zu gehen, man aber dennoch ohne großartige ausreichende Unterstützung o. Ä. Steuern an das "Mutterland" zu zahlen hat. Ist es auch dann noch eine Standpunktfrage, wenn man dann ggf. gar mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen wird, so weiter zu machen bzw. einem das, was man materiell erwirtschaftet (Nahrungsmittel z. B.) zu einem gewissen Teil weggenommen werden und etwaige eigene Ansprüche völlig abgelehnt und man somit entrechtet wird?
Du hast unrecht, da bereits die Sezession einen Rechtsbruch darstellt. Eine Region eines Staates ist nicht automatisch ein neuer Staat, nur weil sie meint, sich abspalten zu müssen...
In meinem Beispiel ging es nicht nur darum dass sie das meint, sondern auch tut bzw. umsetzt.
Und selbst wenn dass dann im (scheinbar) hoheitlichen Rahmen eines Mutterlandes geschieht, in dessen Verfassung bzw. Regierungsgesetzen verankert ist, das Sezession verboten wäre, ust das dann irrelevant. Denn genau DAS bedeutet ja die Erklärung einer eigene staatlichen Souveränität: Man erkennt schlichtweg nicht mehr an, dass der "Mutterstaat" sagt: "Das, was ihr da gemacht habt, ist illegal!" -Antwort der Souveränen: "Nicht in unseren Augen und nach den Gesetzen unserer eigenen Staatsverfassung!"
Insofern handelt es sich dann auch um keine "Invasion", "Annexion" oder eine "Unterwerfung" eines fremden Staates, sondern um eine innere Angelegenheit, um eine Abspaltung zu verhindern...
Doch, ist es. Es ist KEINE innere Angelegenheit, weil der "Mutterstaat" nicht mehr für die Souveränen als solcher gilt, sondern als Nachbarstaat.
Und wenn dieser Nachbarstaat mit seinem Militär unbefugt einen Fuß über die Grenze in den neuen, souveränen Staat setzt, begeht er damit schon einmal eine illegale Handlung seinerseits (vorausgesetzt, die Souveränen halten das für illegal!).
...Um mal bei dem aktuellen Beispiel mit Bayern zu bleiben: Ich glaube kaum, dass die Menschen- und Freiheitsrechte der bayerischen Bevölkerung (z.B. durch den Länderfinanzausgleich) in derart eklatantem Maße beeinträchtigt und mit Füßen getreten werden, dass eine Abspaltung der Bajuwaren von der Bundesrepublik notwendig wird.

...
Nein, DAS ist der Punkt, der "auf einem anderen Blatt steht". Denn ich spreche hier die ganze Zeit anhand eines
hypothetischen Beispiels, nicht an etwaig konkreten Beispielen oder gar Fällen in unserer Tatsächlichkeit.
Und bereits auch in einem vorigen Pist hatte ich geschrieben:
...In den Genuss, ein unabhängiger Staat zu sein - selbstredend dann sowohl mit allen Vor-, wie Nachteilen, die daraus resultieren? ...
Der ironische Unterton für "Vor- und Nachteile" ist selbstredend nicht zufällig.
Die exemplarische Perfektion eines hypothetischen Beispiels ergibt sich meist gerade durch die Möglichkeit, hier bestimmte real-praktische und tatsächliche Bedingungen und Zwänge nicht berücksichtigen zu brauchen.
In Tatsächlichkeit und Praxis spielen selbstverständlich noch ganz andere Faktoren eine Rolle, die über die Möglichkeit zur Unabhängigkeit entscheiden - wie etwa sicherheits-, wirtschafts- und autonomiepolitische Voraussetzungen.
Ebenso müsste sich in der Realität auch tatsächlich eine "Volksmehrheit" zu eigentlich zumindest hochprozentig ausreichend kompetenten und souveränstabilisierenden Geschlossenheiten bilden können. Würden hier die in dem Moment ja-noch-nicht-ehemaligen Bestandteile des "Mutterstaats"-Armee oder auch der Polizei sagen, dass sie nicht wollen, würde das ebenfalls ein nicht unerhebliches Destabilisierungsrisiko darstellen.
Im Realfall wäre also erst einmal überhaupt fragwürdig, ob ein Souvernitätsbegehren praktikabel und sinnvoll wäre.
Die rechtliche Seite indes spielt dabei dennoch auf einem anderen Blatt - egal, ob es sich bei dem "Mutterstaat" um eine Demokratie oder ein Diktatur-Regime (bzw. eine Restriktion) handelt.
Was das Beispiel Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg angeht: Hier war das damals geltende Recht auf Seiten der Briten, die versucht haben, eine Revolte in einer ihrer Kolonien niederzuschlagen...
Ja sicher! Und es war britisches Recht. Nachdem, was dann dort offenbar geschehen ist (Niederschlagungsbemühungen der Revolte), brauchten die ehemaligen Kolonien spätestens danach die britischen Gesetze auch nicht mehr anzuerkennen.
Und im Übrigen - wenn wir hier schon nun historisch so konkret werden - mag zwar die eigentliche Unabhängigkeitserklärung erst etwa ein Jahr nach Kriegsausbruch stattgefunden haben. Die Anzeichen bzw. das Begehren dafür lag aber bereits längere Zeit davor vor, da die Kolonien eine eigene Währung gefordert hatten.
Jedenfalls - und durchaus völlig nach unserer heutigen rechtsstaatlichen Ansicht:
WENN ICH meine Meinung sage bzw. gar in die Tat umsetze, friedlich und ohne jemand anderem zu schaden, mein Recht auf freie Selbstbestimmung wahrzunehmen und mit dafür jemand eine Waffe an den Kopf hält, damit ich das lasse und stattdessen das tue, was er will bzw, für richtig hält, nennt man das NÖTIGUNG. Und das ist strafbar!