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Pegida HoGeSa Legida Pegada. ....
Ich verliere den Überblick. ^^
Und ein weiterer "bedauerlicher Einzelfall":
http://www.morgenpost.de/berlin/article136689293/Schwangere-in-Adlershof-verbrannt-19-Jaehriger-festgenommen.html
Da bekommt man echt Zweifel. Zu was der Mensch nur alles fähig ist.Da kam's mir fast hoch... ich wüsste als Richter gar nicht, ob ich überhaupt ein Urteil fällen könnte, dass in puncto Härte auch nur annähernd das erzeugt, was man als gerechte Bestrafung empfinden kann.
Da bekommt man echt Zweifel. Zu was der Mensch nur alles fähig ist.
In solch schweren Fällen wünscht man dem Täter einfach nur noch den Tod. Keine Strafe der Welt ist hart genug für sowas.
Wenn es eine 2te Gerechtigkeit nach dem Tode gibt soll ihm das schlimmste erwarten.
Nicht gerade überraschend wenn man sich die Lage in Europa mal ansieht. Hohe Jugendarbeitslosigkeit, steigende Armut, klar das die Leute sich von extremen Strömungen mehr versprechen.Ausgerechnet mit den rechts-populistischen "Unabhängigen Griechen" bildet Syriza eine Koalition:
http://www.spiegel.de/politik/ausla...ion-mit-unabhaengigen-griechen-a-1014995.html
Das Vokabular, dessen man sich dort bedient klingt unangenehm nach Querfront, nationaler Erhebung und Ähnlichem. Kein Wunder also, dass europaweit nicht nur die extreme Linke jubelt, sondern die Spitzen von AfD, FN, Upik, Lega Nord usw. ebenfalls frohlocken...
C.
Wenn das wirklich stimmt,dann läßt das III.Reich und die DDR recht herzlich grüßen :
http://www.focus.de/panorama/welt/e...uer-toleranz-weil-sie-mussten_id_4431538.html
Wurden hier Kinder gegen ihren Willen für politische Ziele mißbraucht ?
na soweit würde ich nicht gehen. Wenn die Schule sowas mitmacht, dann müssen die Schüler eben dahin gehen.
Davon abgesehen, dass es sich bei solchen "Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit"-Veranstaltungen regelmäßig um ein bloßes Etikett der linksideologischen Willensbildung und nicht um Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit im eigentlichen Sinne handelt, heiligt der Zweck keinesfalls die Mittel. Angenommen, dieser Vorwurf stimmt, dann wurden hier Art. 2 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 GG angetastet und da hört definitiv der Spaß auf!Ja total, man kennt das ja aus dem Dritten Reich und der DDR, freigestellte Teilnahme für eine Demonstration für "Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit" XD Genial!
Nix müssen sie eben.
Es kann laut unserem GG kein Mensch gezwungen werden für irgendeine politische Richtung Partei zu ergreifen.
Eine Demo aus politischen Gründen ist ein Ausdruck einer politischen Überzeugung. Dazu darf niemand gezwungen werden.
Keine Schule hat das Recht ihren Schülern eine politische Meinung aufzuzwingen oder sie zu zwingen an einer Demo teilzunehmen an der politische Ziele zum Ausdruck gebracht werden. So etwas kann und darf nur freiwillig geschehen.
Dem würde ich zustimme, allerdings denke ich, dass die Schulleitung dies mit Eltern- und Schülervertretung abgesprochen. Falls dem nicht so war kann man das durchaus kritisieren.
Unabhäng davon sind Begriffe "Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit" so allgemein, dass sich Anhänger aller demokratischen Parteien davon angesprochen fühlen können.
Das klingt doch schon eher nach der typisch deutschen (Schul)Bürokratie. ^^
Eine Demonstration dient der Meinungsäußerung. Dort, wo eine solche Meinungsäußerung jemandem aufoktroyiert wird, liegt eine klare Verletzung von Freiheitsgrundrechten vor. Und es ist hochgradig bedenklich, wenn man im selben Zuge für dieselben Ideale einzutreten versucht, ohne den offensichtlichen Widerspruch zu erkennen.Ein paar Ausnahmen gibt es hier schon zu beachten. Erstens Schulpflicht, wenn dies eine von der Schule genehmigte und autorisierte Veranstaltung für Lehrzwecke ist, dann kann man das schon dazu zählen. Zweiten, gezwungen wurde da bestimmt nicht, jedenfalls nicht von Schulseite. Schließlich muss bei außerschulischen Veranstaltungen immer die Erlaubnis der Eltern eingeholt werden. (Ausnahme davon wäre wohl nur der Sport- /Schwimmunterricht.) Diese können dann schon eher ihre Kinder eher dazu überreden. Wenn die Eltern aber nicht wollen das ihr Kind da mit geht, dann können sie immer noch Widerspruch einlegen und ihre Erlaubnis zurückhalten. Falls der Schüler an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen will, dann muss er eben beim regulären Unterricht teilnehmen. Sofern die Veranstaltung den zu Schulzeiten stattfand.