Crimson
The great Cornholio
Wenn "es ist nun Mal verboten" ein gutes Argument wäre, würden wir immer noch Homosexuelle verfolgen. Also halten wir erst mal fest, ein Verbot ist nicht deswegen durchzusetzen oder strenger zu verfolgen, nur weil es existiert.
Doch, das ist so. Wenn ein Verbot existiert, dann haben Jsutiz und Exekutive das auch durchzusetzen, egal wie falsch oder unsinnig das der ein oder andere auch finden mag. die §§ 131 und 184 stehen nunmal im Gesetzbuch, und finden daher auch Anwendung. Aber selbst wenn der §131 irgendwann wegfällt, oder dahingehend geändert wird, dass fiktionale Gewaltdarstellungen nicht mehr strafbar sind, bleibt noch immer der Jugendschutz, und ich glaube kaum, dass irgendwann die Altersgrenze für Pornos unter die Volljährigkeit gesenkt wird.
Bei Pornographie ist das dagegen völlig anders. Das beginnt ja schon damit, dass auch schon per Gesetz 14 Jährige miteinander vögeln können. Ihnen dann gleichzeitig aber zu verwehren, dass sie sich vögeln ansehen können, egal ob zu zweit oder zur Masturbation, ist widersinnig. In anbetracht dessen, dass Masturbation auch nicht erst mit 18 Jahren startet, ist es ganz klar dass hier eine Diskriminierung von Minderjährigen stattfindet.
Wow.... Minderjährigen den legalen Zugang zu harter Pornographie zu verweigern ist also Diskriminierung? Sorry, aber ich glaube das ist so ziemlich der krasseste Fall von "First World Problem" der mir in letzter Zeit begegnet ist.
Aber ich glaub wegen diesen und ähnlichen Paragraphen hat die NSDAP 1930 schon den Film "Im Westen nichts Neues" boykottiert. Ode was auch immer sie damals als Grund vorgeschoben haben um die Kinos zu besetzen.
Die Schlägertrupps der NSDAP haben 1930 Kinosäle gestürmt, Stinkbomben geworfen und die Besucher vermöbelt, sodaß der Film schließlich aus den Kinos genommen wurde, um die öffentliche Ordnung wieder herzustellen. Der §131 StGB wurde mW erst nach dem Krieg erlassen und seither mehrmals verschärft bzw. geändert um ihn sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Auch wenn ich diesen §, bzw. dessen Anwendung auf fiktive Inhalte für ziemlich schwachsinnig und eine Bevormundung Erwachsner Medienkonsumenten halte, so ist der Vergleich mit der Nazi-Zeit doch etwas weit hergeholt. Die Intention des Gesetzgebers war immerhin mit dem Verbot einer verherrlichenden Gewaltdarstellung Art. 1 GG umzusetzen, sprich die Menschenwürde zu schützen. Dies mit dem Kunstverständnis der Nazis auf eine Stufe zu stellen geht selbst mir zu weit, der die dunklen Tage der Videoverbotswelle bewusst miterlebt hat...

Das mit dem Rechtsfreiem Raum ist ohnehin so eine Sache, da im Internet eben zuerst mal entscheidend ist welche Gesetze gelten, und das ist in der Regel das Land in dem die Domain registriert ist. Also für die meisten Seiten das US-Recht, und die sind da wesentlich lockerer was Freie Meinungsäußerungen, Pornographie ect. angeht. Seitenbetreiber wie Twitter, Google, Facebook ect. bieten halt nur ihre Dienste eben auch in Deutschland an und halten sich in der Regel hauptsächlich an US Rechte, auch wenn sie sich zwangsweise natürlich auch an Deutsche Gesetze halten müssen. In der Regel allerdings erst nach einem Jahrelangem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen. (Allein bis das mit der Gema und YouTube geregelt war.)
Das meinte ich damit, dass staatliche Stellen der technischen Entwicklung spätestens seit der Erfindung des Buchdrucks ständig hinterher rennen. Das Informationszeitalter und die Globalisierung machen es in diesem Fall vielleicht immer schwieriger nationales Recht entsprechend durchzusetzen, aber es wäre wohl ziemlich naiv anzunehmen, dass das nicht trotzdem versucht wird. Und dass die Amis das mit der Pornographie lockerer sehen, halte ich für ein Gerücht...

C.