Tagespolitik allgemein

Noch mal, es geht darum, dass vor einer Einschränkung und einem Verbot spezifische Fragen beantwortet werden müssen und diese Antworten natürlich auf wissenschaftlicher Basis erfolgen müssen.

Seit wann wird bei der Gesetzgebung streng nach (natur-)wissenschaftlichen Kriterien entschieden? In die Gesetzgebung fließen ebenso Traditionen, Moralvorstellungen, gesellschaftliche und historische Entwicklungen und Wertvorstellungen ein. Die Wissenschaft kann ein Faktor bei der Gesetzgebung sein, aber halt nicht der einzige.

Man muss natürlich mit Konsequenzen rechnen aber es ist falsch zusagen, man sollte sich an Gesetz halten, weil es sind nun Mal Gesetze. Dann haben wir nämlich die Situation dass ein Homosexueller doch gefälligst nicht homosexuell sein soll oder dass man doch bitte seinen jüdischen Nachbarn für die Deportation denunzieren soll, weil es eben das Gesetz so verlangt.

Solche Gesetze gibt es bei uns aber nicht (mehr), und ich glaube kaum dass es angemessen ist die Judenverfolgung im Dritten Reich oder die Ausgrenzung Homosexueller bis in die 80er Jahre der Bundesrepublik mit der Situation gleichzusetzen, dass ein 14-Jähriger keinen Sexshop oder die Schmuddelecke der Videothek betreten darf.

Das einzige was zählt und was für die Gesetzgebung relevant sein sollte sind harte, korrekt ermittelte Fakten. Wenn diese nicht gegeben sind, muss man sich auch nicht an die Gesetze halten.

Dann kann man sich im Grunde die komplette Gesetzgebung sparen. In unseren postfaktischen Zeiten zimmert sich ja nahezu jeder seine eigene Realität, aber so funktionieren Gesellschaften nunmal nicht.

Wenn ich Minderjährigen unterstelle asexuell zusein natürlich nicht.

Das unterstellt glaube ich niemand, aber man sollte auch nicht davon ausgehen, dass Kinder und Jugendliche einfach nur kleine Erwachsene sind, die zB über die gleiche Medienkompetenz und die Erfahrung im Umgang mit verstörenden Darstellungen verfügen, wie Volljährige.

C.
 
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Solche Gesetze gibt es bei uns aber nicht (mehr)

Das letzte derartige Gesetz (§1631d BGB) ist erst ende 2012 verabschiedet worden und wird Dank einer hochgradig perversen Regelungslücke so bald auch nicht mehr aus dem BGB zu entfernen sein, weil den betroffenen Klagewilligen aufgrund von Verjährung der juristische Mittelfinger gezeigt wird bzw. sie zum Zeitpunkt der Beschneidung aufgrund ihres viel zu jungen Alters wehrlos sind. Und die Länder und der Bund auf der anderen Seite sind zu feige, um dieses Unrechtsgesetz, welches diesem Rechtsstaat absolut unwürdig ist, wieder zu entfernen.

Siehe auch: http://www.rug-anwaltsblog.de/2013/04/14/verfassungsbeschwerde-gegen-beschneidungsgesetz/
 
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@Crimson
Die Gesetzgebung wird nicht nach streng (natur-)wissenschaftlichen Kriterien entschieden, das ist absolut richtig und das ist ja auch gerade der Kritikpunkt. Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, deren Basis einfach nur leere Behauptungen und mindestens fragwürdige Moralvorstellungen sind (oder sogar einfach nur "das war aba schon imma so!", hat dieses Gesetz ein Problem oder gar keine Existenzberechtigung. Und solche Gesetze wie genannt gibt es wie icebär aufzeigt halt sehr wohl noch und der Jugendmedienschutz, der Erwachsene, Minderjährige und die Wirtschaft bevormundet, existiert auch noch. Ja klar, ist kein Gefängnis oder Tod aber wenn du meinst, dass etwas erst ein Problem ist, wenn jemanden Gefängnis oder der Tod bedroht und alles andere ja voll in Ordnung ist, dann liegst du falsch.

Dann kann man sich im Grunde die komplette Gesetzgebung sparen. In unseren postfaktischen Zeiten zimmert sich ja nahezu jeder seine eigene Realität, aber so funktionieren Gesellschaften nunmal nicht.

Ich sehe keinen Grund, warum man sich die komplette Gesetzgebung sparen könnte. Die Gesetzgebung dient sowohl als Verhaltenskatalog als auch der Regelung im Falle des Fehlverhaltens und das meiste davon macht Sinn. Bspw. der schon genannte Jugendschutz im Arbeitsrecht. Warum kann man sich das sparen, nur weil ich sage Homosexueller sollte sich in den 70ern nicht anders Verhalten, eine Staatsanwaltschaft eine Anzeige nicht weiterverfolgen und ein Richter ihn nicht verurteilen? Es ist jetzt auch nicht unüblich, dass es Gesetze gibt, die nicht durchgesetzt werden.

Das unterstellt glaube ich niemand, aber man sollte auch nicht davon ausgehen, dass Kinder und Jugendliche einfach nur kleine Erwachsene sind, die zB über die gleiche Medienkompetenz und die Erfahrung im Umgang mit verstörenden Darstellungen verfügen, wie Volljährige.

Die diese sehr wahrscheinlich und auch hoffentlich als Minderjährige gesammelt haben. Wie gesund ist das wohl für einen Menschen, 18 Jahre von allem abgeschnitten zu werden und dann von einen auf den anderen Tag gegen Ende der Entwicklungsphase plötzlich mit solchen Dingen wie Gewalt oder Sexualität konfrontiert zu werden? Natürlich sind Kinder und Jugendliche nicht nur kleine Erwachsene aber Erfahrungen fängt man nicht an mit 18 zu sammeln sondern während seiner gesamten Jugend und auch die Entwicklung von Persönlichkeit und Interessen entwickelt sich bereits in der Jugend.

Die Vorsitzende der AfD erwägt einen Rückzug aus der AfD

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/afd-frauke-petry-erwaegt-rueckzug-aus-der-politik/19592234.html

Das wäre wohl das beste was sie noch machen kann,diese Frau hatte ja wirklich keine Lösungen anzubieten, was natürlich auch auffiel wenn sie auf Fragen von Moderatoren oder Interviewern nur schwammig geantwortet hat.Obwohl die Aktion hätte natürlich auch was von "Die Ratten verlassen das sinkende Schiff".

lol die AfD hat was von einer Band, deren Mitglieder so oft ausgetauscht werden bis niemand aus der Anfangsbesetzung übrig ist.
 
fragwürdige Moralvorstellungen

Was sind den "fragwürdige Moralvorstellungen"? Für Dich mag es fragwürdig sein, dass kein unbegrenzter Zugang zu harter Pornographie besteht, egal wie alt der Konsument ist, für andere wäre eben genau DAS höchst fragwürdig. Im besten Fall findet ein Gesetzgeber eine Kompromisslösung, mit der beide Seiten leben können, in dem Fall halt die, dass man Pornographie nicht völlig verbietet, den Zugang zu selbiger aber erst Volljährigen gestattet.

Die Gesetzgebung wird nicht nach streng (natur-)wissenschaftlichen Kriterien entschieden, das ist absolut richtig und das ist ja auch gerade der Kritikpunkt.

Die Wirkung verstörender Medieninhalte wird sich allerdings wissenschaftlich nie genau allgemeingültig bestimmen lassen. Was der eine problemlos wegsteckt, stürzt den anderen vielleicht in eine tiefe Krise. Erwachsenen Menschen, denen der Staat die volle Rechtsfähigkeit zutraut sollte man auch zutrauen, dass sie ihr eigenes mediales Unterhaltungsprogramm nach ihrem Geschmack auswählen können. Können Kinder und Jugendliche das genauso einschätzen? Ich glaube nicht! Bei uns war es damals eine Art Mutprobe, sich ranzige Kopien der schlimmsten Splatterstreifen anzuschauen, und wer die Augen zugemacht hat, galt als "Weichei" oder "Pussy", also hat man das durchgezogen, egal ob man danach zwei Wochen lang schlecht geschlafen oder in sein Essen gekotzt hat. Dazu passt das:

Die diese sehr wahrscheinlich und auch hoffentlich als Minderjährige gesammelt haben. Wie gesund ist das wohl für einen Menschen, 18 Jahre von allem abgeschnitten zu werden und dann von einen auf den anderen Tag gegen Ende der Entwicklungsphase plötzlich mit solchen Dingen wie Gewalt oder Sexualität konfrontiert zu werden? Natürlich sind Kinder und Jugendliche nicht nur kleine Erwachsene aber Erfahrungen fängt man nicht an mit 18 zu sammeln sondern während seiner gesamten Jugend und auch die Entwicklung von Persönlichkeit und Interessen entwickelt sich bereits in der Jugend.

Natürlich müssen auch junge Menschen Erfahrungen sammeln, und in der heutigen Zeit wird es wohl ziemlich schwierig sein, dass man erst mit 18 mit medialer Gewalt und Sexualität konfrontiert wird. Bereits das normale TV-Programm ist voll mit Sex & Gewalt, und vieles davon halte ich keineswegs uneingeschränkt geeignet für ein junges Publikum. Aber welche "Erfahrungen" für später könnten für einen 8, 12, oder 14-jährigen von Wert sein, wenn er sich Gang-Bang-Videos oder Bukkake-Filme ansehen darf? Ist es für ein Kind oder einen Jugendlichen tatsächlich gut, wenn es aus japanischen Mafia-Filmen oder italienischen Splatter-Streifen lernt, wie man Konflikte löst?
Ich was sicherlich nie ein Kind von Traurigkeit, und habe mich oft genug am deutschen Jugendschutz gerieben, und als ich minderjährig war auch gerne und oft dagegen verstoßen. Nun hatte ich das Glück, recht behütet aufzuwachsen, und zuhause eine ordentliche Erziehung genossen zu haben, bei der humanistische Werte und ein zivilisierter Umgang vermittelt wurden. Dieses Glück hat aber nunmal nicht jeder, und sehr viele Eltern lassen ihren Nachwuchs mehr oder weniger allein und scheren sich einen Dreck darum, ob und wie kompetent der Sprößling mit problematischen Medieninhalten umgeht. Inzwischen sehe ich viele Dinge daher etwas anders. Das System von Indizierung und Totalverbot finde ich noch immer unnötig und bevormundend, Altersfreigaben sehe ich hingegen als absolut sinnvoll an, da es unbestreitbar Medieninhalte gibt, die Kinder und Jugendliche stark verstören und in ihrer Entwicklung behindern können, nicht alle, aber eben einige, und die hat (neben den Eltern) nunmal auch der Staat zu schützen.

Ja klar, ist kein Gefängnis oder Tod aber wenn du meinst, dass etwas erst ein Problem ist, wenn jemanden Gefängnis oder der Tod bedroht und alles andere ja voll in Ordnung ist, dann liegst du falsch.

Ich sehe jedenfalls kein gesellschaftlich gravierendes Problem darin, dass Pornos erst ab 18 sind. Wer das bereits für diskriminierend hält, ist vermutlich noch nie wirklich diskriminiert worden. Zumal man als Kind oder Jugendlicher ja noch nichmal dafür bestraft wird, wenn man doch mal einen Schmuddelfilm anguckt, sondern immer nur der, der den Zugang dazu ermöglicht hat.

C.
 
@Crimson
Eine fragwürdige Moralvorstellung ist es, wenn man bestimmten Bevölkerungsgruppen etwas unterstellt und aufgrund dieser Unterstellungen für Gesetze zu arbeiten, die zu Einschränkungen und Verboten führen. Erst durch sie entsteht dann wiederum eine oppositionelle Gruppe. Ein Kompromiss hat hier keinen Platz, da wie bereits geschrieben nicht die Moralvorstellungen entscheidend sein dürfen, sondern nur Fakten und Berücksichtigung von zentralen Konzepten wie dem Subsidiaritätsprinzip.

Dass sich die Wirkung möglicherweise verstörender Medieninhalte gar nicht allgemeingültig bestimmen lässt, ist jedenfalls ein sehr gutes Argument dafür, sich genau zu überlegen, wie man denn mit ihnen umgeht und nicht einfach einen Stempel raufzuhauen und damit ist es dann getan. Gerade wenn man dann auch noch feststellt, dass andere Länder mit weniger strengen Regelungen keine Zustandsänderung aufweisen (sprich nicht prozentual mehr Minderjährige die einen nachweislichen Schaden oder eine negative Beeinträchtigung erlebt haben), muss der Gesetzgeber eigentlich handeln.

Nun haben wir aber stattdessen einen Vorstoß, ein fragwürdiges Gesetz stärker durchzusetzen und nicht etwa es anzupassen oder anzuschaffen. Es ist irrelevant ob sich ein Minderjähriger strafbar macht oder derjenige der Inhalte anbietet, es ist am Ende eine Zunahme der Diskriminierung der Jugend auf Basis von Annahmen und der Weigerung sich an freiheitlich demokratischen Grundsätzen zu halten. Und es ist eine Diskriminierung, weil es eine grundlose, staatliche (!) Bevormundung ist. Das ist genauso wie die Diskriminierung von erwachsenen Frauen und Männern in Ländern, in denen man sich zwar prostituieren darf aber der mögliche Kunde sich strafbar macht. Es ist faktisch ein Verbot dessen, was einem selbst gestattet ist.

Aber welche "Erfahrungen" für später könnten für einen 8, 12, oder 14-jährigen von Wert sein, wenn er sich Gang-Bang-Videos oder Bukkake-Filme ansehen darf? Ist es für ein Kind oder einen Jugendlichen tatsächlich gut, wenn es aus japanischen Mafia-Filmen oder italienischen Splatter-Streifen lernt, wie man Konflikte löst?

Diese Frage stellt sich nicht. Es stellen sich nur die genannten Fragen bezüglich der Feststellung und Weite eines staatlichen Handelns. Unterhaltung hat nicht die Aufgabe pädagogisch wertvoll zusein und man konsumiert sie wohl auch zumeist nicht, um etwas daraus zu lernen, was nicht heisst dass nicht viele Werke (wenn nicht sogar die absolute Mehrheit) Botschaften enthält. Die Erfahrungen, die Minderjährige hier machen sind vor allem die offensichtlichen, die Auswirkungen von Gewalt, die Komplexitität der Sexualität und eigene Interessen. Wohl die wenigsten entwickeln ihre Neigungen und Interesse erst nach dem sie 18 sind, sondern lernen sie über den Medienkonsum weitaus früher kennen. Ein Beispiel. Jemand wie James Rolfe, der Angry Video Game Nerd, hat vermutlich kaum sein Interesse für Film, Effekte, Horror und Splatter entwickelt, nach dem er 18 Jahre mit Bussi Bär aufgewachsen ist. Und ich wage die Behauptung, dass dies so ist mit den meisten Kunstschaffenden und Menschen überhaupt. Wenn man befürchtet, dass die Menschen durch den Medienkonsum in jungen Jahren tatsächlich eine gewalttätige Konfliktlösung lernen (und dann all die anderen Fragen beantwortet werden), dann muss man das Belegen und nicht einfach in den Raum stellen.

Ich was sicherlich nie ein Kind von Traurigkeit, und habe mich oft genug am deutschen Jugendschutz gerieben, und als ich minderjährig war auch gerne und oft dagegen verstoßen. Nun hatte ich das Glück, recht behütet aufzuwachsen, und zuhause eine ordentliche Erziehung genossen zu haben, bei der humanistische Werte und ein zivilisierter Umgang vermittelt wurden. Dieses Glück hat aber nunmal nicht jeder, und sehr viele Eltern lassen ihren Nachwuchs mehr oder weniger allein und scheren sich einen Dreck darum, ob und wie kompetent der Sprößling mit problematischen Medieninhalten umgeht. Inzwischen sehe ich viele Dinge daher etwas anders. Das System von Indizierung und Totalverbot finde ich noch immer unnötig und bevormundend, Altersfreigaben sehe ich hingegen als absolut sinnvoll an, da es unbestreitbar Medieninhalte gibt, die Kinder und Jugendliche stark verstören und in ihrer Entwicklung behindern können, nicht alle, aber eben einige, und die hat (neben den Eltern) nunmal auch der Staat zu schützen.

Und hier haben wir direkt eine Reihe von Behauptungen die oft fallen aber ohne Beleg. Erst mal dass ja viele Eltern ihren Nachwuchs allein lassen, sich einen Dreck darum scheren ecetera pp. Das kann man nicht einfach so sagen. Ich mein was heisst denn "viele"? Das ist ja nicht mal eine Prozentangabe. Und das ist ja noch nicht alles. Angenommen wir haben nun Eltern die sich einen Dreck um den Medienkonsum scheren, das war übrigens bei mir so ziemlich so, mir wurden keine Vorschriften gemacht, es wurde nicht großartig über Medien geredet, meine Eltern haben keine Ahnung von Medien und haben mich ziemlich frei konsumieren lassen, worauf ich lust habe. Die einzige Einschränkung bestand in der Uhrzeit, was sich Ende der 90er dann auch auflöste (da war ich dann aber auch noch erst gegen 12). Videospiele, Filme, Internet, pure Freiheit. Nun unterstellt man Eltern aber dass genau das absolut gefährlich und schädlich ist. Und das kann auch sein aber dafür braucht es Belege. Vielleicht ist es gar nicht problematisch, wenn dafür die Eltern aber wenigstens liebend und fürsorglich sind. Mit anderen Worten, Probleme treten erst auf, wenn man Vernachlässigung und häusliche Gewalt erlebt. Nun stellt sich aber wiederum eine Frage die man erst mal beantworten muss, nämlich ob dann die Probleme eines Jugendlichen wie beispielsweise Drogenkonsum, Diskriminierung, Gewalttätigkeit und straffälliges Verhalten oder auch Selbstverletzung und psychische Störungen von den konsumierten Medien kommen oder nicht eher vom Elternhaus (und anderen entscheidenden Faktoren wie Milieu und Freunde). Auch Dinge wie "stark verstören" oder "Entwicklung behindern können" ist sehr vaqe, da steckt nichts irgendwie fassbares dahinter und damit ist es auch nicht unbestreitbar. Diese "einige", denen angeblich irgendwas nicht näher definiertes zustoßen könnte, müssen wiederum klar definiert sein. Ein staatliches Handeln ist eben nicht notwendig, wenn eventuell irgendwann im einstelligen Bereich mal irgendwas passieren könnte. Ein staatliches Handlen ist bei ganz grundsätzlichen Gefährdungen notwendig, so wie bei toxischen Stoffen bspw. die nicht vielleicht unter Umständen wirken, sondern mit absoluter, bestimmter Sicherheit, bei Überschreitung eines bestimmten Grenzwerts.

Ich sage gar nicht, dass eine Altersfreigabe nicht sogar sinnvoll sein kann aber dafür muss man vorher etwas tun und sehr viel Arbeit investieren, die man sich wohl kaum bei der Gesetzgebung vor sehr langer Zeit gemacht hat.
 
Eine fragwürdige Moralvorstellung ist es, wenn man bestimmten Bevölkerungsgruppen etwas unterstellt und aufgrund dieser Unterstellungen für Gesetze zu arbeiten, die zu Einschränkungen und Verboten führen. Erst durch sie entsteht dann wiederum eine oppositionelle Gruppe. Ein Kompromiss hat hier keinen Platz, da wie bereits geschrieben nicht die Moralvorstellungen entscheidend sein dürfen, sondern nur Fakten und Berücksichtigung von zentralen Konzepten wie dem Subsidiaritätsprinzip.

Nochmal... Gesetzgebung funktioniert nunmal nicht nach rein naturwissenschaftlichen Prinzipien, weder bei uns noch irgendwo sonst. Jede Gesellschaft hat ihren geschichtlichen Hintergrund, Traditionen, Moralvorstellungen, Werte, religiöse Überzeugungen usw. Gerade eine pluralistische Gesellschaft muss versuchen, diese Dinge in Einklang zu bringen, und möglichst vielen Bevölkerungsgruppen gerecht werden, ohne dabei andere Gruppen übermäßig einzuschränken. Und das geht nur über Kompromisse.

Dass sich die Wirkung möglicherweise verstörender Medieninhalte gar nicht allgemeingültig bestimmen lässt, ist jedenfalls ein sehr gutes Argument dafür, sich genau zu überlegen, wie man denn mit ihnen umgeht und nicht einfach einen Stempel raufzuhauen und damit ist es dann getan.

Wenn in Deutschland eines garantiert nicht getan wird, dann das, dass man sich mit problematischen Medieninhalten zu wenig beschäftigt, eher im Gegenteil.

Gerade wenn man dann auch noch feststellt, dass andere Länder mit weniger strengen Regelungen keine Zustandsänderung aufweisen (sprich nicht prozentual mehr Minderjährige die einen nachweislichen Schaden oder eine negative Beeinträchtigung erlebt haben), muss der Gesetzgeber eigentlich handeln.

Was Horror und Gewalt angeht gibt es sicher einige Länder, die solche Filme und Schriften weitaus laxer handhaben, aber mir ist jetzt so auf Anhieb kein einziger Staat bekannt, in dem Pornographie für Minderjährige frei zugänglich wäre... :verwirrt:

Nun haben wir aber stattdessen einen Vorstoß, ein fragwürdiges Gesetz stärker durchzusetzen und nicht etwa es anzupassen oder anzuschaffen. Es ist irrelevant ob sich ein Minderjähriger strafbar macht oder derjenige der Inhalte anbietet, es ist am Ende eine Zunahme der Diskriminierung der Jugend auf Basis von Annahmen und der Weigerung sich an freiheitlich demokratischen Grundsätzen zu halten. Und es ist eine Diskriminierung, weil es eine grundlose, staatliche (!) Bevormundung ist.

Also bitte.... "Minderjährige dürfen keine Pornos gucken" ist allenfalls ein blödsinniges Luxusproblem, und wenn die Erschwernis eines 15-Jährigen an eine Wichsvorlage zu kommen bereits eine Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellt, dann sind wir in unserer Dekadenz weiter, als ich dachte.

C.
 
Was Horror und Gewalt angeht gibt es sicher einige Länder, die solche Filme und Schriften weitaus laxer handhaben, aber mir ist jetzt so auf Anhieb kein einziger Staat bekannt, in dem Pornographie für Minderjährige frei zugänglich wäre... :verwirrt:

Wenn wir nach dem tatsächlichen Zugang und nicht der Erlaubnis gehen, dann alle Staaten die freies Internet haben mindestens ^^
 
Nochmal... Gesetzgebung funktioniert nunmal nicht nach rein naturwissenschaftlichen Prinzipien, weder bei uns noch irgendwo sonst. Jede Gesellschaft hat ihren geschichtlichen Hintergrund, Traditionen, Moralvorstellungen, Werte, religiöse Überzeugungen usw. Gerade eine pluralistische Gesellschaft muss versuchen, diese Dinge in Einklang zu bringen, und möglichst vielen Bevölkerungsgruppen gerecht werden, ohne dabei andere Gruppen übermäßig einzuschränken. Und das geht nur über Kompromisse.

Udn noch einmal, dass die Gesetzgebung sich nicht daran hält ist ein kritisiertes Problem. Man kann es nicht mit sich selbst rechtfertigen, das ist paradox. Und auch das mit dem

Wenn in Deutschland eines garantiert nicht getan wird, dann das, dass man sich mit problematischen Medieninhalten zu wenig beschäftigt, eher im Gegenteil.

Es geht aber um die Arbeit des Gesetzgebers in der Bundesrepublik damals wie heute und nicht die mögliche Arbeit im heutigen Wissenschaftsbetrieb. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, Gesetze auf Basis von tatsächlichen Gründen zu schaffen und Daten zu ermitteln und auszuwerten kostet Zeit, Geld und Arbeitskraft. Und in Anbetracht dessen, dass der Gesetzgeber sich gerade in den Anfängen nicht mit Ruhm bekleckert hat, was die Gesetze verschiedener Bevölkerungsgruppen betrifft (denken wir nur an Frauen), ist anzunehmen dass hier teilweise erhebliche Defizite herrschten.

Was Horror und Gewalt angeht gibt es sicher einige Länder, die solche Filme und Schriften weitaus laxer handhaben, aber mir ist jetzt so auf Anhieb kein einziger Staat bekannt, in dem Pornographie für Minderjährige frei zugänglich wäre... :verwirrt:

Da bin ich mir auch nicht sicher aber Arlens Kommentar ist natürlich nicht ganz von der Hand zu weisen. Es ist aber auch äußerst tiefblickend, dass Sexualität möglicherweise verbotener und tabuisierter ist als Gewalt.

Also bitte.... "Minderjährige dürfen keine Pornos gucken" ist allenfalls ein blödsinniges Luxusproblem, und wenn die Erschwernis eines 15-Jährigen an eine Wichsvorlage zu kommen bereits eine Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellt, dann sind wir in unserer Dekadenz weiter, als ich dachte.

C.

Probleme sollten nicht künstlich erzeugt werden. Es ist völlig egal ob es sich um ein vermeintliches Luxusproblem handelt oder ein ganz fundamentales, direktes Problem. Ein Problem muss beseitigt werden oder verhütet werden, das ist auch die Hauptaufgabe des Gesetzgebers.

Ich sehe Dekadenz vor allem da, wo man Willkür mit einem Schulterzucken hinnimmt. Minderjährige als asexuell darzustellen, ich weiß das denkst du nicht aber da landen wir nun ein Mal, wenn Pornographie für Minderjährige Tabu ist, ist ein ernstes Problem. Wenn man Minderjährigen unterstellt, Sexualität wäre für sie etwas schadhaftes, entwickelt sich das was du da oben beschreibst. Geschichte und Tradition. In den USA bspw. die massenhafte Genitalverstümmelung von Jungen, weil ein religiöser Fundamentalist dachte, dadurch Jungen davon abzuhalten sich selbstzubefriedigen.
 
Es geht aber um die Arbeit des Gesetzgebers in der Bundesrepublik damals wie heute und nicht die mögliche Arbeit im heutigen Wissenschaftsbetrieb. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, Gesetze auf Basis von tatsächlichen Gründen zu schaffen und Daten zu ermitteln und auszuwerten kostet Zeit, Geld und Arbeitskraft.

Eine solche Sicht kann aber genauso zu Willkür führen. Es ließe sich zum Beispiel ein Verbot/eine Ächtung von Homosexualität im Staate auf der biologischen Binsenweisheit gründen, dass Nachwuchs so nicht möglich sei und dies das Rentensystem so in sich zusammen fallen ließe.

Wenn man diskussionswürdige Sachverhalte im streng naturwissenschaftlichen Sinne nur weit genug simplifiziert, um zweckorientierten Utilitarismus durchzusetzen, dann geht der dringend gebotene Humanismus darüber zwangsweise flöten. Hier muss ich Crimson durchaus Recht geben, wenn er sagt, dass eine funktionierende und faire Gesetzgebung eben mehr sein muss, als ein reiner Pragmatismus der auf atomaren Aussagen gründet.
 
Es ist aber auch äußerst tiefblickend, dass Sexualität möglicherweise verbotener und tabuisierter ist als Gewalt.

Sexualität an sich nicht. Die Darstellung nackter Körper ist per sé nicht verboten, Erotische Darstellungen ebensowenig und Sexualaufklärung schon dreimal nicht. Nun vermittelt Pornographie für Gewöhnlich aber ein verzerrtes Bild der Sexualität. In den meisten Pornos sind die Frauen für gewöhnlich immer geil und stets willig, die Kerle allzeit bereit und jeder vögelt ungeschützt munter mit jedem.
Mit der medialen Gewaltdarstellung verhält es sich doch ähnlich. Das TV-Programm ist voll mit Gewalt und Koflikten, die gewaltsam gelöst werden. Wird die dargestellte Gewalt jeoch zu exzessiv gezeigt, als reiner Selbstzweck dargestellt oder gar als etwas Großartiges verherrlicht greift der Jugendschutz und die Altersfreigabe geht entsprechend hoch. Wir reden hier ja letztlich noch nichtmal über Totalverbote, sondern über Altersgrenzen für bestimmte Inhalte.

Und in Anbetracht dessen, dass der Gesetzgeber sich gerade in den Anfängen nicht mit Ruhm bekleckert hat, was die Gesetze verschiedener Bevölkerungsgruppen betrifft (denken wir nur an Frauen), ist anzunehmen dass hier teilweise erhebliche Defizite herrschten.

Dass Defizite herrschen bestreitet ja auch niemand, aber wir haben auch nicht mehr den gleichen Jugendschutz, wie noch in den Anfangstagen der Bundesrepublik. Was damals noch verboten oder mit einer hohen Altersfreigabe belegt war, ist inzwischen wieder freigegeben oder runtergestuft, weil sich die Sehgewohnheiten und Moralvorstellungen gewandelt haben.

Udn noch einmal, dass die Gesetzgebung sich nicht daran hält ist ein kritisiertes Problem. Man kann es nicht mit sich selbst rechtfertigen, das ist paradox.

Siehe Icebärs Post. Zudem wird der Jugendschutz nicht "mit sich selbst" begründet, sondern sehr wohl damit, dass bestimmte Inhalte einen schädlichen Einfluss auf Kinder und Jugendliche haben könn(t)en. Das lässt sich weder eindeutig beweisen, aber eben auch nicht eindeutig widerlegen, aber warum Gesetzgebung nunmal nach rein wissenschaftlichen Kriterien nicht funktioniert hat Icebär recht gut ausgeführt.

Da bin ich mir auch nicht sicher aber Arlens Kommentar ist natürlich nicht ganz von der Hand zu weisen.

Nur weil es technisch möglich ist, muss es aber nicht richtig sein. Mir persönlich ist es egal, wer sich wann welche Pornos reinzieht, aber die Verwunderung darüber, dass jetzt versucht wird die entsprechende Gesetzgebung auf das Internet auszuweiten verwundert mich doch ein wenig. Liegt vielleicht an meinem etwas fortgeschrittenen Alter, und daran, dass ich erlebt habe, wie das mit dem Videomarkt und diversen Spielarten der zeitgenössischen Popmusik passiert ist.

Probleme sollten nicht künstlich erzeugt werden. Es ist völlig egal ob es sich um ein vermeintliches Luxusproblem handelt oder ein ganz fundamentales, direktes Problem. Ein Problem muss beseitigt werden oder verhütet werden, das ist auch die Hauptaufgabe des Gesetzgebers.

Sieh es mal aus der Sicht des Gesetzgebers. Der sieht vielleicht das größere Problem darin, dass Minderjährige nahezu ungefiltert mit harter Pornographie und Gewalt konfrontiert werden, und nicht so sehr darin, dass sich unter 18-jährige ihre Masturbationshilfen halblegal besorgen müssen.

Ich sehe Dekadenz vor allem da, wo man Willkür mit einem Schulterzucken hinnimmt. Minderjährige als asexuell darzustellen, ich weiß das denkst du nicht aber da landen wir nun ein Mal, wenn Pornographie für Minderjährige Tabu ist, ist ein ernstes Problem. Wenn man Minderjährigen unterstellt, Sexualität wäre für sie etwas schadhaftes, entwickelt sich das was du da oben beschreibst.

Weder sieht der Gesetzgeber Minderjährige als asexuell an, noch wird staatlicherseits vermittelt, das Sexualität etwas schadhaftes sei. Der Gesetzgeber ist lediglich der Auffassung, dass Sexualität, wie sie in Pornos dargestellt wird erst für ein volljähriges Publikum geeignet ist. Davon wird jetzt das Abendland sicher nicht untergehen...

C.
 
Nicola Sturgeon hat in einem Brief an Theresa May offiziell zu einem weiterem Schottischem Referendum aufgerufen um zu entscheiden ob Schottland die UK verlässt um weiterhin in der EU verbleiben zu können.
http://www.spiegel.de/politik/ausla...referendum-zur-unabhaengigkeit-a-1141398.html
http://www.t-online.de/nachrichten/...tragt-zweites-unabhaengigkeitsreferendum.html

Mal sehen wie sich das entwickelt und wie wahrscheinlich es ist das ein Teil der großen britischen Insel in der EU bleibt
 
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Nicola Sturgeon hat in einem Brief an Theresa May offiziell zu einem weiterem Schottischem Reeferdum aufgerufen um zu entscheiden ob Schottland die UK verlässt um weiterhin in der EU verbleiben zu können.
http://www.spiegel.de/politik/ausla...referendum-zur-unabhaengigkeit-a-1141398.html
http://www.t-online.de/nachrichten/...tragt-zweites-unabhaengigkeitsreferendum.html

Mal sehen wie sich das entwickelt und wie wahrscheinlich es ist das ein Teil der großen britischen Insel in der EU bleibt
Bevor es wer für einen Gag hält - die Nachricht ist vom 31.03.
 
Eine solche Sicht kann aber genauso zu Willkür führen. Es ließe sich zum Beispiel ein Verbot/eine Ächtung von Homosexualität im Staate auf der biologischen Binsenweisheit gründen, dass Nachwuchs so nicht möglich sei und dies das Rentensystem so in sich zusammen fallen ließe.

Wenn man diskussionswürdige Sachverhalte im streng naturwissenschaftlichen Sinne nur weit genug simplifiziert, um zweckorientierten Utilitarismus durchzusetzen, dann geht der dringend gebotene Humanismus darüber zwangsweise flöten. Hier muss ich Crimson durchaus Recht geben, wenn er sagt, dass eine funktionierende und faire Gesetzgebung eben mehr sein muss, als ein reiner Pragmatismus der auf atomaren Aussagen gründet.

Bei dieser Argumentation gibt es aber ein Problem. Sie ist nicht legitim. Naturwissenschaftlich steht nämlich fest, dass Homosexualität natürlich ist und keine negativen Auswirkungen hat. Man kann nicht mit dem Rentensystem argumentieren, denn das Rentensystem ist ja das Problem, nicht etwa Homosexuelle. Der Fokus muss also stattdessen auf das Problem gesetzt werden, in diesem Fall das Rentensystem. Der dringend gebotene Humanismus begründet sich in der naturwissenschaftlichen Orientierung, er geht in dem Moment verloren wo man Wissenschaft ignoriert, um lieber irgendwelche kruden Moralvorstellungen zu bedienen oder noch plumper, direkt den eigenen Machterhalt im Auge zu haben und diesen damit sicherzustellen, dass man in seiner Arbeit auf Vorurteile, mangelhafte Bildung und Manipulation setzt.

@Crimson
Die Darstellung nackter Körper ist nicht verboten stimmt und Aufklärung auch nicht und das ist ja auch toll aber es geht nicht einfach um den Ist-Zustand, sondern um die gesamten letzten Jahrzehnte und die sind nun Mal geprägt von Willkür und Zensur. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat man Fortschritte gemacht, es gab Lockerungen aber all das hätte man sich sparen können, wenn man eben von Anfang an auf Fakten gesetzt hätte und nicht alle zehn Jahre zähneknirschend die Regeln lockert, weil man merkt dass die Hintergründe für die Regelkataloge ein erstunken und erlogener Haufen Esoterik sind. Natürlich fällt es niemanden ein, sich darum zu bemühen herauszufinden, welchen wirtschaftlichen aber allen voran gesellschaftlichen Schaden die in Gesetze gegossenen Moralvorstellungen angerichtet haben.

Siehe Icebärs Post. Zudem wird der Jugendschutz nicht "mit sich selbst" begründet, sondern sehr wohl damit, dass bestimmte Inhalte einen schädlichen Einfluss auf Kinder und Jugendliche haben könn(t)en. Das lässt sich weder eindeutig beweisen, aber eben auch nicht eindeutig widerlegen, aber warum Gesetzgebung nunmal nach rein wissenschaftlichen Kriterien nicht funktioniert hat Icebär recht gut ausgeführt.

Und wie ich aufgeführt habe, funktioniert das sehr wohl. So wie du argumentierst, nämlich gar nicht, könnte man auch ein morgenliches Zwangsgebet an einen Gott festschreiben. Denn man kann es ja nicht eindeutig beweisen dass es diesen Gott gibt aber eben auch nicht eindeutig widerlegen. Das ist schwachsinn und darum ist auch Jugendmedienschutz schwachsinn.

Es ist so tief blickend, dass ich hier Reihen von Fragen vorstelle, die es eigentlich zu beantworten gilt und dann kommt "Der Gesetzgeber denkt...", "ich finde...", "Tja also man kanns halt nicht genau sagen" oder "Ja aber es gibt halt Traditionen, Moralvorstellungen" und Ähnliches. Das sind keine Argumente, das sind keine Fakten, keine Daten, keine Informationen. Und damit sind es keine Grundlagen und keine Rechtfertigungen für Gesetze, die aufgrund genau diesen Mangels einer vernünftigen Begründung ein Unrecht darstellen. Das Abendland muss nicht untergehen, es ist schlimm genug wenn es sich zurückentwickelt und nicht aus Fehlern lernt.
 
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