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Wenn man bedenkt, dass etliche Italien-Urlauber nicht getestet wurden, sondern ganz regulär auf Arbeit gehen, kann die Dunkelziffer extrem hoch sein.
Ich habe neulich hier erwähnt was in der Firma meiner Frau vorgefallen ist.
Und heute wurde es noch schlimmeer.
Hier geht eine Hexenjagt los,die nicht mehr zu verstehen ist.
Mit dem ersten Glied wird die Kette geschmiedet. Wie geht das weiter ?
Will man Leute auf dem Scheiterhaufen verbrennen weil sie in Italien waren ?
So soll das enden ?
Darf ich jetzt nicht einmal mehr zur Arbeit gehen weil ich gestern beim Italiener oder beim Chiniesen gegessen habe ?
Wo soll das denn alles bitte enden ?
Aber so fängt es an.
Ich habe neulich hier erwähnt was in der Firma meiner Frau vorgefallen ist.
Und heute wurde es noch schlimmeer.
Eine Kollegin meiner Frau wurde heute der Zutritt zur Firma verwehrt nur aus einem Grund. Die war in Italien beim Ski Fahren. Sie hatte weder eine Erkältung,noch war sie anderweitig krank.
Hier geht eine Hexenjagt los,die nicht mehr zu verstehen ist.
Mit dem ersten Glied wird die Kette geschmiedet. Wie geht das weiter ?
Will man Leute auf dem Scheiterhaufen verbrennen weil sie in Italien waren ?
So soll das enden ?
Darf ich jetzt nicht einmal mehr zur Arbeit gehen weil ich gestern beim Italiener oder beim Chiniesen gegessen habe ?
Wo soll das denn alles bitte enden ?
Du bist Jurist.
Aber kein Arbeitsrechtler.Grundsätzlich würde ich so eine Situation einfach als bezahlten Urlaub begreifen, der Arbeitgeber ist selbstverständlich verpflichtet den Lohn fortzuzahlen.
Allerdings kann der Arbeitgeber nach meiner Auffassung schon ein Recht darauf haben, zu erfahren, ob es im unmittelbaren Umfeld der Person Corona-Fälle gibt.
Ist es nicht viel eher so, dass der AN stattdessen dazu verpflichtet ist, ansteckende Krankheiten an den AG zu melden? Ein derartiges Recht des AG wäre viel zu umfassend und wäre IMO ziemlich unverhältnismäßig.
Das setzt aber natürlich eine entsprechende Diagnose voraus.
Ist es nicht viel eher so, dass der AN stattdessen dazu verpflichtet ist, ansteckende Krankheiten an den AG zu melden? Ein derartiges Recht des AG wäre viel zu umfassend und wäre IMO ziemlich unverhältnismäßig.
Das finde ich ziemlich beunruhigend...
Bis auf Arbeitspflicht (Hauptpflicht) Treuepflicht, Verschwiegenheit, vertragliche und gesetzliche Wettbewerbsverbote (Nebenpflichten) gibt es meines Wissens für den AN keine Pflichten, die im Arbeitsvertrag enthalten sind.
Nicht im Arbeitsvertrag. Aber vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung ist auch mit Infektionskrankheiten drin, wenn man das Gesetzesspielchen mal auf die extreme Spitze treibt. Dazu gehört, sich nicht krank zu melden, wenn man die Seuche hat und eben auch, nach einer ordentlichen ärztlichen Diagnose zu verschweigen, dass man die halbe Firma bereits infiziert haben könnte. So zumindest mein Laienverständnis.
Aber grundsätzlich vermute ich, liegt es in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, solche Personen nach Hause zu schicken.