Darth Mund
Eigene-Star-Wars-Versionen-Cutter
Hat jemand irgendwelche anderen Quellen als die hier genannten (Internet, Fernsehen, Printmedien, Radio)? Ich glaub wir diskutieren hier über eine Ente.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Callista Ming schrieb:Also wenn Internet, radio, Fernsehn und Printmedien gleichermaßen drüber berichten, klingt eine Ente sehr unwahrscheinlich, oder? Ich mein Enten werden meißt von einem kleinen Blatt geboren, breiten sich kurz aus und werden sofort widerlegt
Furia Lynn schrieb:Wie die Gesetze in der Schweiz aussehen weiß ich nicht, müsste man evtl Dorsk fragen, dass er sich an der Uni umhört *gg*. Allerdings kann man in Deutschland nur einen Prozess führen, wenn die Straftat auf deutschem Boden statt fand, somit müssen die angezeigten in Deutschland ins Internet gegangen sein, also dürfte das schweizer Recht eher eine Nebenrolle spielen. In ihrem eigenen Land mag diese Firma vielleicht alle diese Daten problemlos bekommen, in Deutschland hat sie damit Schwierigkeiten. Außerdem bliebe noch die Frage ob ein Beweis, der nach deutschem Recht so nicht hätte erlangt werden können, auch vor Gericht zulässig ist. weiß ich nämlich jetzt auch nicht wie das gehandhabt wird ^^
Draht Vater schrieb:
Crosis schrieb:Ich habs heute Nachmitag schon im TV gesehen,jetzt ist es auch bei T-Online zu lesen.
Sabermaster schrieb:Das meinte ich doch. Vor allem den Teil mit den Tatsachen das ein Beweiß der in der Schweiz eventuell legitim erbracht worden ist es nicht in Deutschland sein muß.
Winston Turner schrieb:Fakt ist aber auch (glaube ich), das ISPs die Userdaten, die zu einer IP gehören nur auf höchstrichterlichen Beschluß herrausrücken dürfen...also müsste Onkel Staatsanwalt für JEDEN der 40000 Leute, die er anzeigen will, einen Beschluss erwirken, um dann die Daten zu erhalten.
lain schrieb:Das ist falsch. Die ISP müssen (und tun es auch) auf Anforderung des Staatsanwaltes zu einer IP den Namen und die Adresse des Benutzers herausgeben. Sofern sie denn noch die Daten haben (meiner Anbieter hebt die bei flatrate-usern z.b. nur 7 Tage auf),
Sabermaster schrieb:Also, Gefahr im Verzug bedeutet wörtlich das in jedem weiteren Warten eine Gefahr für Leib und Leben von Personen liegt. Das heißt wenn jemand mit nem Bleiteilchenbeschleuniger rumfuchtelt. NICHT das jemand saugt, denn dadurch entsteht lediglich finanzieller Schaden.
Sabermaster schrieb:Zum Thema Indiezienbeweise: Du zeichnest alles auf was du illegal ziehst, denn eine gelöschte Datei ist keineswegs gelöscht.
Schaf Vader schrieb:Also dieser Thread wurde ja garnicht aufgrund des Heise-Artikels begonnen sondern wegen einer Fernsehmeldung und einer T-Online nachricht...
Furia Lynn schrieb:Nein, Gefahr im Verzug bedeutet, dass ohne ein sofortiges Einschreiten der Polizeivollzugsbeamten eines der polizeirechtlichen Schutzgüter verletzt wird. Diese Schutzgüter sind die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung. Hier kommt öffentliche Sicherheit in Betracht. Öffentliche Sicherheit bedeutet der Staat, seine Einrichtungen, Veranstaltungen, aber auch Individualrechtsgüter und das geschriebene Recht. Hier geht es um Urheberrechtsverletzungen also läge eine gefährdung des geschriebenen Rechts vor.
Gefahr im Verzug ist mitnichten nur, wenn jemand einen anderen versucht umzubringen...
Also ich bin da anderer Meinung, lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn ich falsch liegen sollte. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben das sich Gefahr im Verzug auf Gefahr für Leibe und Leben bezieht. Aber, wie gesagt, ich lasse mich da gerne belehren wenn dem nicht so ist.Furia Lynn schrieb:Nein, Gefahr im Verzug bedeutet, dass ohne ein sofortiges Einschreiten der Polizeivollzugsbeamten eines der polizeirechtlichen Schutzgüter verletzt wird. Diese Schutzgüter sind die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung. Hier kommt öffentliche Sicherheit in Betracht. Öffentliche Sicherheit bedeutet der Staat, seine Einrichtungen, Veranstaltungen, aber auch Individualrechtsgüter und das geschriebene Recht. Hier geht es um Urheberrechtsverletzungen also läge eine gefährdung des geschriebenen Rechts vor.
Gefahr im Verzug ist mitnichten nur, wenn jemand einen anderen versucht umzubringen...
Sabermaster schrieb:Also ich bin da anderer Meinung, lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn ich falsch liegen sollte. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben das sich Gefahr im Verzug auf Gefahr für Leibe und Leben bezieht. Aber, wie gesagt, ich lasse mich da gerne belehren wenn dem nicht so ist.