icebär
♥ ♥ Pusteblume ♥ ♥
Das Gesetzt verbietet sicher nicht, dass du mit deiner Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes im privaten Bereich machst, was du willst
Doch, genau das verbietet dieses Gesetz. Es geht nämlich ganz konkret um die Bearbeitung einer Verfilmung eines Werks. Und für dieses Vorhaben brauchst du in Deutschland nun mal die Zustimmung des Rechteinhabers. Steht da ganz deutlich und klar und unmissverständlich. Die Veröffentlichung und Verwertung ist dagegen Thema im Satz davor!
Edit: Und falls du mir immer noch nicht glauben willst, dann glaubst du vielleicht der Sekundärliteratur zum Urheberrecht, die von fachkundigen Juristen aufbereitet wurde. Darin heißt es nämlich unter anderem:
Gegenstand einer Bearbeitung kann auch der Film selbst sein. Genießt er nach § 3 Urheberrechtsschutz, ist seine Bearbeitung nur unter den in § 23 genannten Voraussetzungen zulässig. Deshalb kann es erforderlich sein, vor Beginn der digitalen Filmbearbeitung die Zustimmung der Filmurheber einzuholen (Fromm/Nordermann/Vinck § 23 Rn 4).
Aus "Urheberrecht: Urheberrechtsgesetz, Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, Kunsturhebergesetz", Zweite Auflage, Seite 417, zweiter Absatz, Autoren: Gunda Dreyer, Jost Kotthoff, Astrid Meckel, ISBN: 9783811435193
Quelle:
https://books.google.de/books?id=-sG_PnXgAwgC&pg=PA417&lpg=PA417&dq=bearbeitung+einer+verfilmung&source=bl&ots=ipkgrZvqSR&sig=ZvbYle4ULJ07ydWgKTWkuEbMqkw&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwim3IGm0-TTAhVsLsAKHRnkAUwQ6AEIVTAH#v=onepage&q=bearbeitung einer verfilmung&f=false
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