@Jedihammer: Ist das bei Limousinen nicht mehr oder weniger normal, dass die keine Heckscheibenwischer haben? Zumindest die Modelle von Mercedes und Volkswagen, die ich bisher gefahren bin, hatten das alle nicht.
Was die Konstrukteure sich dabei gedacht haben, kann ich dir auch nicht sagen, aber § 56 Abs. 1 StVZO schreibt lediglich vor, dass Kraftfahrzeuge "Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann". Ich vermute daher, dass man eine eingeschränkte Sicht durch den Rückspiegel als unschädlich ansieht, solange über die Seitenspiegel genügend Sicht nach hinten gegeben ist. Die ganzen Sprinter und Kastenwagen haben ja auch keine Sicht durch den Rückspiegel, wenn die Hecktüren fensterlos sind.