Deutschland ist nicht laizistisch. Es gibt keine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat in Deutschland. Daher kann man da schlecht von einer Verletzung sprechen. Die Schule selbst war nicht von einem kirchlichen Träger etc. Nur haben da einfach zwei Gottesdienste dazu gehört, die übrigends auch von jüdischen Mitschülern besucht werden mussten.
Im Artikel 137 der Weimarer Verfassung, der unverändert ins
Grundgesetz übernommen wurde steht nunmal: "Es besteht keine Staatskirche."
Dass es leider, leider immer noch sehr oft nicht weit her ist mit dem Laizismus, ist ein trauriger Umstand, der auf Schärfste bekämpft werden muss. Ich sag einem Vergewaltigungsopfer auch nicht, dass man nix dagegen tun kann, is zwar per Gesetz verboten, aber das kann man ja doch nicht durchsetzen...

Und genaugenommen sprechen wir hier von einer geistigen Vergewaltigung.
Dann hätte ich den Verweis doch trotzdem bekommen. Da war ich ehrlich gesagt nicht sonderlich scharf drauf. Ausserdem hätten das meine Eltern unterstützt, nicht weil die Religiös sind sondern weil sie davon ausgehen das ein Verweis nicht leichtfertig sondern, in diesem Fall, begründet vergeben worden wäre. Einfach weil es eine schulische Veranstaltung war.
Dazu steht im Artikel 141 der Weimarer Verfassung, der unverändert ins
Grundgesetz übernommen wurde:
Art. 141 d. WV aka GG schrieb:
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.
Soll heißen, Schulgottesdienst ist zwar erlaubt, aber hinzugehen kann dich keiner zwingen. Auch Schule und Kirche und deine Eltern müssen sich ans GG halten!

Dass sogar jüdische Mitschüler an deinem Gottesdienst teilnehmen mussten, verstößt sogar noch eindeutiger gegen Artikel 4 des GG, von wegen Freiheit des religiösen und weltanschaulischen Bekenntnisses und so. Ich bin entsetzt, dass Leute, die dieser Religion nicht mal angehören, durch eine staatliche Institution zur Teilnahme an einer religiösen Verantsaltung gezwungen wurden!

Da sollte man wirklich mal den Gang zum Verfassungsgericht, oder wer dafür zuständig ist, in Erwägung ziehen.
Ich bin dann doch in den Gottesdienst gegangen. Auf dem Weg dorthin hab ich meine Schulleiterin getroffen und habe mich mit ihr recht freundschaftlich unterhalten. Die Schule war an sich ja sehr gut und auch die Lehrer waren ebenfalls sehr gut. Also kein Grund für mich da einen Aufstand zu proben. Würde mich heute jemand zwingen eine Kirche zu besuchen, ich würde mich mit allen Mitteln dagegen wehren.
cu, Spaceball
Versteh ich nicht. Wenn du ein Musterschüler gewesen bist, sollte den Verantwortlichen doch klargeworden sein, dass dein Protest nicht aus Prinizp eine mutwillige Störung der öffentlichen Ordnung zum Ziel hat, sondern Hand und Fuß hat.

Zu deinem letzten Satz: Bravo und weiter so!