Horatio d'Val
Ritter der Kokosnuss
Neues von HartzIV - Quelle : www.spiegel.de
Langsam frage ich mich wirklich, ob man das ganze Pack "da oben" nicht am erst besten Baum aufknüpfen sollte.....
Tschüß Sozialstaat, tschüß Menschlichkeit, willkommen Kapitalismus pur.Staat kann ALG-II-Zahlungen vom Erbe zurückfordern
Die Einschnitte von Hartz IV werden auch die künftigen Erben zu spüren bekommen. Der Staat kann das Arbeitslosengeld II, das er an Langzeitarbeitslose gezahlt hat, von den Nachkommen zurückfordern.
Krematorium: Nur ein kleiner Freibetrag wird nicht angetastet
Berlin - Ersetzt werden müssten jene Leistungen, die der Hilfeempfänger in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod erhalten habe, teilte das Bundespresseamt mit. Der Staat habe drei Jahre Zeit, um seinen Anspruch geltend zu machen.
Erben müssen aber nicht befürchten, dass ihr eigenes Einkommen oder Vermögen angetastet wird. Der Staat greift den Angaben zufolge nur auf die Werte zurück, die der Langzeitarbeitslose hinterlassen hat. "Grundgedanke dabei ist, dass der Staat die Möglichkeit hat, vom Erben die Leistungen zurückzufordern, die der Leistungsempfänger erhalten hat, weil Teile seines Vermögens geschützt und folglich nicht angerecht wurden", erklärte das Bundespresseamt.
Die Haftung der Erben entfällt, wenn das gezahlte Arbeitslosengeld II unter einer Grenze von 1700 Euro lag. Fällt das Erbe an den Lebenspartner, könne dieser 15.500 Euro Freibetrag geltend machen, hieß es. Dasselbe gelte für Verwandte, die den Hilfebezieher dauerhaft bis zu seinem Tod gepflegt hätten.
Langsam frage ich mich wirklich, ob man das ganze Pack "da oben" nicht am erst besten Baum aufknüpfen sollte.....