Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
Nur mal zur Erklärung :
Neben Rudolf Hess wurden sehr wohl noch weitere Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt :
Der Wirtschaftminister der Deutschen Reiches,Walher Funk.
Der ehemalige Oberbefehlshaber der Deutschen Kriegsmarine,Großadmiral Erich Raeder.
Walther Funk wurde im Jahre 1958 begandigt,Rich Raeder im jahre 19155.
Rudolf Hess,Karl Dönitz und Baldur von Schirach mußten ihre Strafen bis auf den letzten Tag verbüßen.
Der Unterschied zwischen den Urteilen gegen diese Männer und den RAF-Mördern besteht darin,daß diese Männer nicht von der BRD verurteilt und inhaftiert wurden,und daß die Haftverbüßung oder Begandigung einzig und alleine Sache der Alliierten war.
Auch wenn z.B. Frau Volmer darauf hinweist,daß man selbst Albert Speer nach 20 Jahren entlassen habe,so besteht hier kein Vergleich,da wie gesagt :
1.Albert Speer nicht von der bundesdeutschen Justitz verurteilt und inhaftiert wurde.
2.Albert Speer seine Strafe bis auf den letzten Tag verbüßen mußte.
desweiteren sei erwähnt,daß die BRD zwar gegen Personen nicht mehr ermittelte wegen verbrechen,die in Nürnberg verhandelt wurden,allerdings die Urteile niemals anerkannte.
Die Verurteilten galten in der BRD mit Verweis auf den EX Post Facto Charakter als nicht vorbestraft.
Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Ineressant ist auch die Stellungnahme der Linksfraktion im Bundestag.
Diese nannte die Freilassung der mehrfachen Mörderin Mohnhaupt heute wortwörtlich "längst Überfällig"
Es ist den Mitgliedern dieser Fraktion wohl entgangen,daß Frau Mohnhaupt erst im März dieses Jahres ihre sogenannte Mindeststrafe verbüßt hat.
Aber die RAF-Terroristen sind und bleiben eben Ikonen der Linken,welche heute noch großes Ansehen und Verehrung geniessen.
Die Nähe der PDS zu Inge Viett sei da als sehr gutes Beispiel erwähnt.
Wie ich bereits gesagt habe,Fakt ist,daß Frau Mohnhaupt nach Recht und Gesetz wie jeder andere Mörder auch behandelt wurde,und damit auch nach Recht und Gesetz bals freigelassen wird.Wenn das derzeit gültige Recht dies zuläßt,so muß dies akzeptiert werden.
Frau Mohnhaupt wurde schon einmal aus der Haft entlassen,ging sofort in den Untergrund,und nahm nur zwei monate später an der Ermordung Siegfried Bubacks und seiner Begleiter teil.
Neben Rudolf Hess wurden sehr wohl noch weitere Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt :
Der Wirtschaftminister der Deutschen Reiches,Walher Funk.
Der ehemalige Oberbefehlshaber der Deutschen Kriegsmarine,Großadmiral Erich Raeder.
Walther Funk wurde im Jahre 1958 begandigt,Rich Raeder im jahre 19155.
Rudolf Hess,Karl Dönitz und Baldur von Schirach mußten ihre Strafen bis auf den letzten Tag verbüßen.
Der Unterschied zwischen den Urteilen gegen diese Männer und den RAF-Mördern besteht darin,daß diese Männer nicht von der BRD verurteilt und inhaftiert wurden,und daß die Haftverbüßung oder Begandigung einzig und alleine Sache der Alliierten war.
Auch wenn z.B. Frau Volmer darauf hinweist,daß man selbst Albert Speer nach 20 Jahren entlassen habe,so besteht hier kein Vergleich,da wie gesagt :
1.Albert Speer nicht von der bundesdeutschen Justitz verurteilt und inhaftiert wurde.
2.Albert Speer seine Strafe bis auf den letzten Tag verbüßen mußte.
desweiteren sei erwähnt,daß die BRD zwar gegen Personen nicht mehr ermittelte wegen verbrechen,die in Nürnberg verhandelt wurden,allerdings die Urteile niemals anerkannte.
Die Verurteilten galten in der BRD mit Verweis auf den EX Post Facto Charakter als nicht vorbestraft.
Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Ineressant ist auch die Stellungnahme der Linksfraktion im Bundestag.
Diese nannte die Freilassung der mehrfachen Mörderin Mohnhaupt heute wortwörtlich "längst Überfällig"
Es ist den Mitgliedern dieser Fraktion wohl entgangen,daß Frau Mohnhaupt erst im März dieses Jahres ihre sogenannte Mindeststrafe verbüßt hat.
Aber die RAF-Terroristen sind und bleiben eben Ikonen der Linken,welche heute noch großes Ansehen und Verehrung geniessen.
Die Nähe der PDS zu Inge Viett sei da als sehr gutes Beispiel erwähnt.
Wie ich bereits gesagt habe,Fakt ist,daß Frau Mohnhaupt nach Recht und Gesetz wie jeder andere Mörder auch behandelt wurde,und damit auch nach Recht und Gesetz bals freigelassen wird.Wenn das derzeit gültige Recht dies zuläßt,so muß dies akzeptiert werden.
Frau Mohnhaupt wurde schon einmal aus der Haft entlassen,ging sofort in den Untergrund,und nahm nur zwei monate später an der Ermordung Siegfried Bubacks und seiner Begleiter teil.