Uedji
Senatsmitglied
Ich bin kein Jurist.ich weis es jetzt auch nicht,ob das so oder so gemeint ist.
Ne ich auch nicht, ich frag.
Wer weiß es denn?
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Ich bin kein Jurist.ich weis es jetzt auch nicht,ob das so oder so gemeint ist.
Egal ob minderjährig oder nicht.
Wenn er die Kleine befummelt hat,dann ist er ein Kinderschänder.
Und wenn die türkische Justitz das genau so sieht,dann gehört er mit aller Härte,die das türkische Recht vorsieht, bestraft.
Denke ich ehrlich gesagt nicht.
Auch ein 17jähriger ist sich seines Handelns bewußt.
Sorry Roter,aber genau das ist in meinen Augen das eigendlich Traurige.
Bei uns werden solche Verbrechen behandelt wie eine Lapalie.
Manchmal habe ich das Gefühl, du lebst geistig noch im Mittelalter, bei den Sprüchen, die du hier teilweise ablässt... er ist gerade mal 4 Jahre Älter als das Mädchen und es gab erwiesenermaßen keinen Sex! Und wenn er sie "befummelt" hat, dann ist das nun auch halb so wild, sie wollte das ja offenbar, sonst hätte sie nicht gesagt, sie ist 15! Das hat nichts mit Kinderschänderei zu tun, denn Kinderschänder machen das normalerweise gegen den Willen des Opfers!
Jetzt komm mal wieder runter, was du hier von dir gibst, ist ja nicht zum Aushalten. Kinderschänder? Hallo?! Die Ärzte haben längst festgestellt, dass sie NICHT vergewaltigt wurde, also was hat er denn getan, um diese achso unschuldige Mädchen zu schänden?
er ist gerade mal 4 Jahre Älter als das Mädchen und es gab erwiesenermaßen keinen Sex! :
, sonst hätte sie nicht gesagt, sie ist 15! Das hat nichts mit Kinderschänderei zu tun, denn Kinderschänder machen das normalerweise gegen den Willen des Opfers!
Manchmal habe ich das Gefühl, du lebst geistig noch im Mittelalter, bei den Sprüchen, die du hier teilweise ablässt
. Wäre die frühreife Göre 14 gewesen, hätte da zudem kein Hahn nach gekräht.
C.
und nocheinmal
scheissegal, ob sie es wollte oder nich - er DURFTE sie nicht befummeln.
Auch wenn sie es wollte - er DARF nicht.
Ansonsten ist das (selbst mit Einverständnis) "sexueller Missbrauch eines Kindes"
Wenn ich mir deine kindliche Verehrung des Buddhismus und des Lamaismus ansehe,dann frage ich mich,wer von uns beiden geistig im Mittelalter,bzw noch weit vor dem Mittelalter lebt.
Lamaismus? Bitte?! Der tibetische Buddhismus ist für mich genau so ein Witzverein wie die katholische Kirche. Ich hab mich 'ne Zeit lang mit dem Chan (Zen) Buddhismus beschäftigt, aber auch das ist vorbei, also frage ich mich ehrlich gesagt, woher du da deine Informationen beziehst...
Ich bin mitlerweile gegen jede Religionsgemeinschaft, da ALLE (ob nun christl. Kirche, islam. "Gelehrte", jüdische Rabbis oder buddh. Mönche) die Urreligion verfälschen, um sie ihren weltlichen Organisationen bzw. Zielen anzupassen. Gegen einen aufrichtigen Glauben habe ich nichts, ich denke, den habe ich auch, aber ich habe was gegen diese heuchlerischen Krichen. Damit aber genug Off-Topic...
.
zum Rest: selbst wenn er sie "befummelt" hat und sich somit strafbar gemacht hat, dann macht ihn das noch nicht zum gemeinen Kinderschänder! Er ist - wie gesagt - selbst noch minderjährig und so wie es scheint, wollte sie es zumindest zum Teil selbst. Er hat sich dann vielleicht strafbar gemacht, aber in Anbetracht seines Alters und der Umstände, liegt dann imo immer noch ein minderschwerer Fall vor! Außerdem scheint ja nur die Mutter Stress zu machen, das Mädchen scheint ja keine Probleme mit dem zu haben, was vorgefallen ist, was auch immer das war...
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ?
Zwischenfrage über deutsches Recht - angenommen, ein 18jähriger hatte Sex mit einem Mädchen von 13 Jahren, welches sich nachweisbar als beispielsweise 15jährige ausgegeben hat (und auch älter aussieht). Das man sich den Ausweis zeigen läßt, ist absolut unrealistisch und imho auch nicht notwendig. Eigentlich dürfte der Mann dann doch nicht angeklagt werden.
Sieht das deutsche Recht das?
Steht nicht auch im deutschen Strafrecht der Satz :
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ?
Mein lieber Knut.
Ich habe doch ganz klar von einem Fall gesprochen,wo es nur einer von beiden gewesen sein kann.
Bestes Beispiel wäre hier der Mord an den beiden Töchtern der Familie Weimar.
Da waren sich alle Ermittler von vorneherein einig,daß es nur die Mutter oder der Vater gewesen sein kann.
Gott sei Dank konnte die Mutter als Mörderin überführt werden,aber wäre dies nicht der Fall gewesen,dann,ich betone DANN,hätte ich lieber beide bestraft,bevor ich den wahren Täter hätte laufen lassen.
Doch,in meinen Augen hinkt er ganz,ganz gewaltigt.
Die Sippenhaft wurde u.a deswegen angedroht,um einen potenziellen Täter von seiner Tat abzuhalten,weil er weis,daß dann auch seine Familie für seine Taten bestraft wird.
In dem Modell,das ich mir vorstelle geht es um zwei verdächtige,von denen einer der Schuldige sein muß.
Da wird zur Not der Unschuldige mitbestraft,aber nicht jemand,der gar nichts mit der Tat zu tun hat.Noch nicht einmal in Verdacht geraten ist.
Das ändert immernoch nichts an der Tatsache das die Anklage es in 6 Monaten nicht geschaft hat eine schriftliche Aussage des Opfers zu erbringen.
Ich meine, wo ein Opfer ist, da ist deren Aussage, in welcher Form auch immer, ja wohl mit DAS Werkzeug der Anklage schlechthin. Wie kann man jemanden anklagen, wenn es keine Zeugenaussage gibt?
Ich wünschte mir, das jemand mal die Eltern der Kleinen gehörig aufs Dach steigt und deren Pflichten als Eltern ernsthaft hinterfragt.
Nehmen wir nur mal an, er hat die Kleine wirklich vergewaltigt (auch wenn alles dagegen spricht) wäre es nicht im Sinne des Opfers, das diese ganze Sache so schnell wie möglich erledigt wird, damit die Kleine darüber hinwegkommen kannn und sich an eine seelische Verarbeitung machen kann?
In meinen Augen blockieren die Eltern des Opfers das Verfahren gewaltig und fügen so ihren Kind Schaden zu.
Ganz ehrlich, wenn es dein Kind betreffen würde, würdest du dann nicht eher dazu tendieren einmal zu sagen "Die Gerichte werden recht sprechen" und danach nur noch "Kein Kommentar?"
Druck auf die beiden Staaten auszuüben,um die Sache zu beschleunigen sehe ich als Pflicht Deutschlands an.Ausserdem, denkst du nicht, das Deutschland auf die Türkei und Großbritanien keinen Druck ausüben darf, damit ein deutscher Staatsbürger endlich seine Verhandlung bekommt und nicht weiß Gott was erdulden muss, nur weil da zwei Staaten irgendwelche Kommunikationsprobleme haben? Ich red ja nicht davon das sie das Urteil beeinflussen sollen, aber das da mal was vor sich geht, das wird ja wohl noch gestattet sein, oder? Weil ansonsten muss ich sagen, brauch ich keinen Staat der nur so tut als wäre er für mich da.