Jedihammer schrieb:
Deshalb frage ich ja,weil, ich es nicht genau weiß.
Aber chon alleine das "Abschiednehmen" wäre für mich als Verantwortlicher ein Grund,jedwede strafrechtliche Ermittlung einzustellen.
Ähm, der Entführer ist tott, also wird es wohl eh keine Ermittlungen geben.
Auch auf die Gefahr hin, mir hier den Mund fusselig zu reden:
Der Fall funktioniert nicht so einfach, wie das einige gern hätten. Der Mann hat sie zwar entführt, war aber für acht Jahre lang ihre einzige Bezugsperson. Stellt Euch mal vor, Euer gesamter sozialer Kontakt wäre 8 Jahre lang nur eine einzige Person, keine Freunde, keine Spielkameraden, keine Familie, nichts, nur diese eine Person.
Jeder Mensch sehnt sich nach Zuneigung, das ist ein Grundbedürfnis, genau wie essen, trinken und schlafen. Wenn man jetzt seit seinem 10ten Lebensjahr nur einen einzigen Menschen als Bezugspunkt hat, dann kann ich mir schon vorstellen, daß man irgendwann auch unbewusst solche Gefühle auf einen Entführer projiziert.
Das ändert aber nichts daran, daß es sich zunächste einmal um eine Entführung gehandelt hat, und das ist nunmal ein Straftatbestand, unabhängig davon, wie sich das Verhältnis zwischen Täter und Opfer in dieser langen Zeit entwickelt hat.
Euer kritisches Denken in allen Ehren, aber man sollte schon anerkennen, daß nicht jeder Fall gleich abläuft, und die menschliche Psyche nunmal nicht nur nach Schema F funktioniert.
C.