Clyde_
Botschafter
Jedihammer schrieb:So,jetzt erkläre mir mal bitte in kurzen Worten,was die Regierung,vorallem die derzeitige Regierung,mit diesem Urteil zu tun hat.
Das ist ein Urteil eines Gerichtes,und wie Du möglicherweise weißt,herrscht in diesem Lande die Gewaltenteilung.Das bedeutet zum einen,daß sich das gericht zwar an an bestehende Gesetze zu halten hat,allerdings nicht durch die Regierung
bei der Urteilsfindung beeinträchtigt werden darf.Und das Gesetz,welches die benutzunmg des HK verbietet ist weitaus älter als die derzeitige Regierung,welcher man Deinen Worten nach "Jetzt schon wieder in Hirn geschissen hat"
Hier wurde kein neues Gesetz geschaffen,wie Du hier mit Deinem Unsinn versuchst zu erläutern,sondern nach einem seit langen bestehenden Gesetz durch ein Gericht geurteilt.Über das Urteil kann man duchaus geteilter Meinung sein,aber der hanebüchene Unsinn,den Du hier abläßt tut schon weh.
Ob das wohl an dem Verein liegt,dem Du angehörst ?
1. Würde ich die bitten aufzuhören hier Menschen etwas zu unterstellen nur wegen UNSEREN Streitigkeiten.
Du weißt schon was ich meine der Rest muss es nicht verstehen.
Lass es. Weil sowas kotzt mich echt an und ist einfach nur unterste Schublade - gut bei deinen Beleidigungen und Verleumdungen ist man sowas ja gewohnt.
(ach ja an die Mods - von mir aus könnt ihr den Post ruhig löschen... Aber dann gefälligst auch den von dem herren über mir der hier leuten was unterstellt nur weil ihm mal wieder dessen Meinung nicht passt)
2. Wurde der §86a kaum, sehr selten bzw. nie angewandt wenn es um die Entstellung dieser Symbole ging - WENN diese Entstellung klar zeigt das sie sich gegen das Rechtsextreme gedanken gut gewandt hat.
3. Wenn du dich evtl einmal mit der Thematik beschäftigt hättest wäre dir aufgefallen das erst auf betreiben der Regierung nun auch Anti-Nazi-Symbole unter strafe gestellt werden und nun verfolgt wird.
Grund dafür war eine unsinnge Strafanzeige einr Mutter aus dem Allgäu 2002...
4. Wie du im übrigen sagtes geht es um die Benutzung des HK's.
Schauen wir uns den §86A doch mal alle gemeinsam an:
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind."
Von Symbolen die sich eindeutig gegen diese Ideologie richten steht nichts drin.
Also haben wir im besten Fall einen Rechtsfreien Raum wenn es um die Anti-Nazi-Symbole geht.
Und so ein Zufall - genau den haben wir, denn die Berliner Landesregierung hat angekündigt diese Anti-Nazi-Symbole nicht zu verfolgen.
Und von daher stimmt deine Behauptung das nur ein lange bestehendes Gesetz angewandt wurde nicht.
Es wäre dann angewandt worden, wenn in dem §86 A z.B. stehen würde "Die Verunglimpfung - sowie das Tragen eines Verfassungsfeindlichen Symbols das sich gegen dessen rasstisches Weltbild einsetzt ist ebenfalls verboten."
Solange dies nicht drin steht ist es ein fall von Landgericht zu Landgericht - oder besser gesagt von Landesregierung zu Landesregierung.
Solange bis der Bundesgerichtshof entscheidet das die Politik nachbessern muss. Und hoffen wir das sie so nachbessern das, dass Tragen von Anti-Nazi-Symbolen weiter erlaubt bleibt. Schon einfach aus dem Grund damit keiner die Vergangenheit schön reden und ihre Verbrechen verleugnen kann.
Denn wir wissen ja Jedihammer, das es unter uns einige gibt die allzu gerne einige dunkle Aspekte wegstreichen würden, nicht wahr?
Ich hab da noch ne kleinigkeit vergessen zu erwähnen - den §86.
Da alle ja immer nur von §86a reden - in anbetracht des Artikels §86 ein wenig unsinnig wie ihr gleich sehen werdet.
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Was sagen uns diese beiden Fetten bzw. kursiv abgedruckten Artikel?
Ganz einfach - das man einem Anti-nazi-Symbol die "Abwehr verfassungswidrieger Bestrebungen" unterstellen kann - was bei einem zertrümmerten Hakenkreuz ja sehr eindeutig ist.
Sry aber irgendwie verschwindet gerade die gesamte Argumentation der Richter und Staatsanwälte im nichts...
Wenn es zumindest in §86A nicht eindeutig geklärt war - und von Landesgericht zu Landesgericht unterschiedlich unterschieden wird - sollte man evtl. mal den §86 mit einbeziehen. Ich würd mal behaupten das ein Hakenkreuz Kennzeichen und Propagandamittel ist, oder?
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