Blackmore
staatlich geprüfter Schweinepriester
lain schrieb:Das stimmt nicht. Der Kongress ist immer noch nicht die Regierung der USA sondern ihr Parlament. Da besteht ein ziemlicher Unterschied.
Stimmt auch wieder. Sorry.
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lain schrieb:Das stimmt nicht. Der Kongress ist immer noch nicht die Regierung der USA sondern ihr Parlament. Da besteht ein ziemlicher Unterschied.
Spiegel.de schrieb:URTEIL IM FALL TRON
Wikipedia gewinnt im Namensstreit
Das freie Internetlexikon Wikipedia darf weiter direkt auf einen Artikel verlinken, in dem der echte Name des verstorbenen Hackers "Tron" genannt wird. Das hatten die Eltern des Hackers per Einstweiliger Verfügung unterbinden wollen. Ihr Anwalt kündigte Rechtsmittel gegen das "Fehlurteil" an.
Im Rechtsstreit um die Nennung des echten Namens des verstorbenen Hackers "Tron" im freien Internetlexikon Wikipedia haben die Betreiber von Wikipedia.de einen Sieg errungen. Das Amtsgericht Charlottenburg hob die von den Eltern des 1998 verstorbenen Hackers beantragte einstweilige Verfügung gegen den deutschen Wikimedia-Verein am Donnerstag in Berlin auf. Sie hatten sich gegen die volle Namensnennung ihres Sohnes bei Wikipedia gewandt.
Eine bereits erwirkte einstweilige Verfügung gegen Wikipedia war zunächst wegen Unverhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt worden. Der Familie, urteilte die Richterin am Amtsgericht, stehe ein Anspruch auf Streichung des vollen Namens ihres Sohnes in der Wikipedia nicht zu, "da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt" werde.
Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen beispielsweise vor unwahren Behauptungen oder Herabsetzungen zu schützen, urteilte das Amtsgericht. Das aber sei im verhandelten Fall "nicht gegeben", hieß es.
Auch die Argumentation der Eltern, ihre eigenen Persönlichkeitsrechte würden durch die Offenlegung des Namens verletzt, habe keinen Bestand, da "allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich" sei.
Wikipedia darf damit weiterhin den Namen des Hackers nennen und seine Internetbesucher von der Domain Wikipedia.de auf Wikipedia.org umleiten, wo der umstrittene Beitrag hinterlegt ist.
Friedrich Kurz, der Anwalt der Eltern, kritisierte den Beschluss als "Fehlurteil" und kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Seiner Auffassung nach verletze die Nennung des Nachnamens sehr wohl die Persönlichkeitsrechte der Eltern von Tron, weil der Nachname "in Deutschland einmalig" sei und sie somit als Eltern des Hackers kenntlich gemacht würden. Thorsten Feldmann, der Anwalt von Wikimedia Deutschland, sieht dagegen die Rechtsauffassung seines Mandanten durch das Gericht bestätigt.
Das Urteil wird unter dem Aktenzeichen AG Charlottenburg, 218 C 1001/06 veröffentlicht.