Hab mich durch Foren geklickt,a uf denen stand, ich soll ein Eisnchreiben mit Rückschreiben versenden, wo ich verlange, dass er das Geld zurück sendet oder die Ware senden muss. Wenn er dann nichst tut, soll ich mit dem Anwalt drohen.
Jo, ganz genau das machst du am besten auch.
Du setzt ein Schreiben auf und verlangst vom Verkäufer, eine Vertragserfüllung bis Ablauf der Frist (dazu ein genaues Datum festsetzen). Vertragserfüllung heißt: er lässt dir die Ware, wie bestellt zukommen. In dem Schreiben kündigst du gleichzeitig an, nach Ablauf der Frist Schadensersatz geltend zu machen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Ggf. würde ich sogar über eine Strafanzeige nachdenken. Das Ganze als Einschreiben mit Rückschein versenden, damit hast du auch was in der Hand und kannst belegen das der Brief zugestellt wurde.
Wenn darauf aber keine Reaktion kommt, würde ich mir (so leid es mir tut) an deiner Stelle keine große Hoffnung machen, dein Geld wiederzusehen. Der Aufwand und die Kosten dafür, wären vermutlich zu groß, denn du müsstest auf zivilrechtlichem Weg deine Ansprüche durchsetzen.