Ebay oder Amazon

Welchen Onlineshop findest du besser

  • Ebay

    Stimmen: 5 12,5%
  • Amazon

    Stimmen: 35 87,5%

  • Umfrageteilnehmer
    40
Hab mich durch Foren geklickt,a uf denen stand, ich soll ein Eisnchreiben mit Rückschreiben versenden, wo ich verlange, dass er das Geld zurück sendet oder die Ware senden muss. Wenn er dann nichst tut, soll ich mit dem Anwalt drohen.

Jo, ganz genau das machst du am besten auch.
Du setzt ein Schreiben auf und verlangst vom Verkäufer, eine Vertragserfüllung bis Ablauf der Frist (dazu ein genaues Datum festsetzen). Vertragserfüllung heißt: er lässt dir die Ware, wie bestellt zukommen. In dem Schreiben kündigst du gleichzeitig an, nach Ablauf der Frist Schadensersatz geltend zu machen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Ggf. würde ich sogar über eine Strafanzeige nachdenken. Das Ganze als Einschreiben mit Rückschein versenden, damit hast du auch was in der Hand und kannst belegen das der Brief zugestellt wurde.

Wenn darauf aber keine Reaktion kommt, würde ich mir (so leid es mir tut) an deiner Stelle keine große Hoffnung machen, dein Geld wiederzusehen. Der Aufwand und die Kosten dafür, wären vermutlich zu groß, denn du müsstest auf zivilrechtlichem Weg deine Ansprüche durchsetzen.
 
Hm, wenn ich als Verkäufer einen iPod loswerden will (bzw. eher zwei: Einen iPod Shuffle und den ersten iPod Touch), ist da immer noch eBay die beste Adresse oder wär auch Amazon eine Alternative?
 
Nimm Ebay, dass ist perfekt.
Die nette Antwort von Ebay: " Hallo -

wir verstehen Deinen Ärger. Wir weisen auf unserer Homepage ausdrücklich darauf hin, unter welchen Bedingungen wir den Käuferschutz anbieten können.

Nur wenn der Verkäufer PayPal anbietet, werden die zusätzlichen AGB für den Käufer- und Verkäuferschutz akzeptiert und nur dann können wir eingreifen.

Ansonsten stellt ebay die Plattform dar, auf der sich Käufer und Verkäufer treffen - die Transaktion läuft ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien ab.

Transaktionen, die nicht über PayPal durchgeführt werden, sind generell vom Käuferschutz ausgeschlossen. Die Nutzung von PayPal ist für Käufer kostenlos.

Liebe Grüße
der eBay.de Kundenservice"

Einschreiben und alles kann ich nicht machen, hab die Adresse nicht. Habe aber per Mail schon mit Strafanzeige "gedroht". Frist hatte ich auch gesetzt...
Interessant, dass der nette Verkäufer vor kurzem etwas gekauft hat. hat wahrscheinlich schön mein Geld dafür genommen.

Ich habe eben noch mal die kostenlose Servicehotline angerufen. Da hat man tatsächlich freundlich reagiert und wird mir eine Mail zukommen lassen, mit der ich hoffentlich etwas anfangen kann.
Anzeigen werde ich den Kerl, so viel steht fest.
 
Interessant, dass der nette Verkäufer vor kurzem etwas gekauft hat. hat wahrscheinlich schön mein Geld dafür genommen.

Vielleicht kannst du ja die Verkäufer kontaktieren und die über deinen Sachverhalt aufklären. Vielleicht sind da ein paar entgegenkommende Leute bei, die dir seine Adresse geben. Mehr als "Nein" sagen können die auch nicht ^^
 
Inzwischen habe ich seine Adresse. ob die stimmt, weiß ich natürlich nicht, aber ich gehe eifnach mal davon aus.
Das bedeutet Krieg, so viel steht fest.
 
*Staubschicht wegwisch"
Ich hab mal ein Problem mit eBay.

Diese Woche wurde mir ein Artikel, den ich verkauft hatte, von der DHL wieder zurückgeschickt. Offensichtlich hatte der Käufer eine falsche Adresse angegeben. Er wollte dass ich den Artikel an eine Packstation schicke, aber irgendwas muss bei den Angaben schief gegangen sein, denn bei der Rücksendung war der Aufkleber "Sendung entspricht nicht den Versandbedingungen" auf dem Päckchen.

Jetzt möchte der Käufer dass ich das Päckchen an seine Heimadresse schicke. Auf meine Bitte, dass er mir dann doch bitte erneut die Versandkosten überweisen möge, reagiert er patzig. Er weigert sich das Porto zu bezahlen, fordert dass ich die Sendung auf eigene Kosten an ihn schicke und droht andernfalls mit einer schlechten Bewertung.



Die Frage ist nun: Wer ist im Recht, und was muss ich tun?
 
Wer ist im Recht [...]

Du. Der Käufer hat Fehler bei der Angabe seiner Adresse zu vertreten, da du ja über keine Möglichkeit verfügst, die Richtigkeit seiner Angaben zu prüfen. Dementsprechend muss er natürlich auch einen zweiten Versand bezahlen (hättest du den ersten bezahlt, hättest du sogar einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten).

[...] und was muss ich tun?

Eine Überweisung der Versandkosten für den zweiten Versand einfordern, dafür eine angemessene Frist setzen (~ 7-10 Tage) und für den Fall der Nichterfüllung deinen Rücktritt vom Kaufvertrag in Aussicht stellen. Informiere den Käufer auch darüber, dass die Kosten für den vergeblichen Versand bei einem Rücktritt deinerseits nicht erstattet werden.

Ich würde übrigens gleichzeitig auch mit dem Support von eBay Kontakt aufnehmen und die Situation (mit Belegen) schildern.
 
Er sieht immer noch nicht ein dass der Fehler bei ihm liegt, dabei hab ich schon mit dem Support telefoniert und mir bestätigen lassen dass er den Versand übernehmen muss. :facep:
 
Spätestens jetzt würde ich das ganze rückabwickeln. Wäre mir zu dumm.

Außerdem:

Es erscheint mir sehr unplausibel, dass die Warensendung plötzlich woanders hin umgeleitet werden soll. DHL-Packstationen funktionieren nämlich eigentlich ganz gut und sind ziemlich narrensicher für alle Beteiligten. Möglicherweise ein gehackter Account, der sich Waren erschleicht?
 
Spätestens jetzt würde ich das ganze rückabwickeln. Wäre mir zu dumm.

Außerdem:

Es erscheint mir sehr unplausibel, dass die Warensendung plötzlich woanders hin umgeleitet werden soll. DHL-Packstationen funktionieren nämlich eigentlich ganz gut und sind ziemlich narrensicher für alle Beteiligten. Möglicherweise ein gehackter Account, der sich Waren erschleicht?
Der hat die Packstationsadresse einfach völlig falsch angegeben. Anstelle "Packstationsnummer" hat er "Postfiliale" geschrieben, außerdem hat er die PostNummer (die auf der Karte steht) nicht angegeben. Für mich war nicht mal ersichtlich dass das an eine Packstation gehen sollte.

Irgendwie gibt er eBay die Schuld für seinen Fehler. Ich hab ihm zu verstehen gegeben dass er das mit eBay klären soll, ich jedenfalls nicht für das Porto aufkommen werde
 
Update: Der Käufer ist der Überzeugung dass der Fehler bei eBay liegt. Er hat mich drum gebeten dass ICH bei denen anrufen und das mit eBay klären soll, angeblich weil er kein Festnetz habe und ihm telefonieren von Handy ins Festnetz zu teuer sei.
Ich habe dann nur zurückgeschrieben dass mich das telefonieren ja selber auch Geld kosten würde, außerdem ist von meiner Seite ja alles geklärt (ich hab keine Schuld und muss das Porto nicht zahlen), und er muss das schon selbst mit eBay klären. Ob nun er das Porto bezahlt oder eBay mir im Falle eines Fehlers die Kosten überweist ist mir doch egal, Hauptsache es kommt jemand dafür auf und ich bleibe nicht auf den Portokosten sitzen.

Meine letzte Antwort ist einen Tag her, seitdem: Funkstille.
 
Wurde die Bezahlung eigentlich über Paypal abgewickelt bzw. hast du das Geld vom Käufer bereits erhalten? Ich neige nämlich dazu, mich @icebär anschließen: solche Fisimatenten sprechen nicht unbedingt für einen seriösen Käufer.
 
Update: Jetzt wird wohl ein Fall draus. Er will Kaufvertrag auflösen und Geld zurück, ich werde ihm aber nicht das Porto zurück erstatten.
 
Ich hoffe, der Fall geht positiv für dich aus. Manchmal sind die Adressen der Käufer bei Ebay und PP unterschiedlich, weil vergessen wurde sie zu aktualisieren. Wie sind denn die Bewertungen des Käufers? Der Nachteil als Verkäufer bei einer Fallöffnung ist der Käuferschutz von PP. Leider schon erlebt, dass der Käufer trotz ersichtlichem Fehler Recht bekam. Zum Glück war der finanzielle Verlust nicht zu hoch, um sich darüber aufzuregen. Auch schon mal erlebt, das mir von Ebay ein Vocher für das Porto in Aussicht gestellt wurde. Es gibt leider bei Ebay immer wieder unbequeme Käufer.
 
Also. Der Käufer hat Käuferschutz in Anspruch genommen und das Geld zurückbekommen (einschließlich Porto). Ich hab bei eBay angerufen und krieg jetzt einen Gutschein als Entschädigung.
 
Solche Typen sollten eigentlich für immer auf eBay gesperrt werden. Aber gut das die Sache geklärt ist. Ich kann jedem nur raten, eBay bei Problemen anzurufen oder über Facebook anzuschreiben, da ist der Support wesentlich besser als über die Website. Da bekommt man meistens Standardschreiben und das wars. Zudem ist das mit den Kontaktformularen extrem wirr und unübersichtlich.

Ich hatte letztes Jahr den Fall, das ich eine negative Bewertung bekommen habe. Käufer zerlegte den Artikel nach eigenem Gusto, beschwerte sich dann er wäre dabei kaputtgegangen (!) und bewertete mich negativ. Nur blabla über das Kontaktformular, über Facebook wars innerhalb von ein paar Stunden gelöscht.
 
Jetzt wieder ein Problem bei eBay. Ich habe Lego verschickt. Da die Verpackung so groß war dass sie in keinen Karton passte (zumindest in keinen den man bei der DHL erwerben konnte) habe ich sie in diesem braunen Papier eingewickelt, was man bei der Post kaufen kann. Das ganze habe ich als versicherte Sendung verschickt.
Jetzt wurde die Verpackung offenbar beim Transport beschädigt und nun will der Käufer eine Rückabwicklung des Geschäftes. Ich habe das jetzt abgelehnt. Aber wenn der Käufer jetzt irgendwie einen Fall bei eBay anstrebt, hätte er damit Aussicht auf Erfolg?
 
Aber wenn der Käufer jetzt irgendwie einen Fall bei eBay anstrebt, hätte er damit Aussicht auf Erfolg?

Ist schwer einzuschätzen. Grundsätzlich gilt erstmal, dass bei einem Privatverkauf, das Risiko der Beschädigung auf dem Transportweg beim Käufer liegt. Eine unsachgemäße Verpackung des Gegenstandes durch den Verkäufer, stellt allerdings einen Ausnahmefall dar, in welchem dem Käufer möglicherweise tatsächlich Ansprüche gegenüber dem Verkäufer entstehen. Ich würde jetzt aber persönlich eher dazu tendieren, dass der Käufer hier wenig Aussicht auf Erfolg hat, da ich die von dir beschriebene Verpackung für ausreichend halte (ich glaube, die Faustregel ist, dass der Gegenstand so verpackt sein muss, dass er bei einem Sturz aus 80cm Höhe unbeschädigt bleibt). Weiterhin muss der Käufer auch ausschließen können, dass der Gegenstand nicht durch eine unsachgemäße Handhabung des Versandunternehmens beschädigt worden sein könnte, dafür müsste er also min. einen entsprechenden Schrieb des Mitarbeiters vorlegen. Aber das alles ohne Gewähr, so 'ne Beratung über eine Diskussionsforum ist nichts worauf du dich verlassen solltest. ;)
 
Ok, das reicht mir aber um es darauf ankommen zu lassen und erstmal die Rückgabe zu verweigern und gegebenfalls eBay entscheiden zu lassen.

Glück für mich ist erst mal dass er überwiesen und nicht per PayPal bezahlt hat.
 
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