Die Strafe gegen Formel-1-Vizeweltmeister Lewis Hamilton beim Großen Preis von Belgien bleibt bestehen. Das Berufungsgericht des Internationalen Automobilverbandes FIA teilte rund 22 Stunden nach der Verhandlung in Paris mit, dass der Einspruch gegen die 25-Sekunden-Zeitstrafe wegen Abkürzens, durch die Hamilton vom ersten auf den dritten Rang zurückfiel, nicht zulässig ist. Artikel 152 des International Sporting Codes besage, dass Durchfahrtsstrafen durch eine Berufung nicht anfechtbar seien.
Das Regelwerk sieht vor, dass gegen eine Drive-Through-Strafe keine Berufung möglich ist.
"Nachdem wir die Erklärungen der Parteien gehört haben, hat das Gericht entschieden, dass die Berufung unzulässig ist", hieß es in einem Statement des Berufungsgerichts. Bei der Anhörung am Montag hatte der McLaren-Anwalt eine Bestrafung von Tonio Liuzzi aus dem Vorjahr angeführt, die sehr wohl vor dem ICA verhandelt wurde.
EDIT
Für alle, die sich den bestimmten Vorfall nochmals anschauen wollen (oder aber nicht gesehen haben), hier ein Link (allerdings mit italienischen Komentatoren):
Hamilton hatte nach dem Manöver beim Belgien-GP in Spa eine Durchfahrtstrafe kassiert. Artikel 16.3) des Sportlichen Reglements besagt jedoch, dass anstelle einer Durchfahrt- eine 25-Sekunden-Strafe verhängt wird, wenn sich das Rennen bereits im Endstadium befindet.
Eine solche Zeitstrafe könnte man im Nachhinein zwar rückgängig machen, Durchfahrstrafen aber nicht. Artikel 152 des Internationalen Sportgesetzbuchs der FIA regelt daher, dass gegen Durchfahrstrafen kein Protest zugelassen werden kann.
Da es sich bei den Sanktionen gegen Hamilton zumindest ursprünglich um eine Durchfahrstrafe gehandelt hat, wurde dieser Artikel als Begründung herangezogen.